Hausbau: Tipps für private Bauherren

Wer über den Hausbau nachdenkt, sollte sich vorab umfassend über diesen informieren. Damit beim Vorhaben nichts schiefgeht, liefert das Portal Bau Praxis „25 Tipps zum besseren Bauen für private Bauherren“. Diese reichen von „sachliche Basisinformationen“ einholen über die „Bodenbeschaffenheit prüfen“ bis hin zu „Eigenleistungen“. Zu Beginn können zum Beispiel Musterhäuser angesehen, aber auch Freunde und Bekannte zu ihren Erfahrungen mit dem Hausbau befragt werden. Danach sollten sich künftige Bauherren ins Thema einlesen und sich beispielsweise Wissen über Baustoffe, Bauweisen und zur Finanzierung aneignen.

Zudem sollten künftige Bauherren neben der Lage auch die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks prüfen und beispielsweise ermitteln, um welche Art von Boden es sich dort handelt. Nicht zu vernachlässigen sind laut Portal auch die Baunebenkosten wie Notar-, Vermessungs- und Bauantragsgebühren. Von Bauträgern, Bauleitern und Architekten können sich künftige Bauherren unter anderem Referenzobjekte ansehen.

Im Hinblick auf die Baubeschreibung ist zu beachten, dass keine Fragen offenbleiben und beispielsweise auch zum Thema Wärmeschutz genaue Informationen vorliegen. Ist mit dem Bau erst einmal begonnen worden, müssen die Baumaterialien so gelagert werden, dass sie nicht nur vor Diebstählen, sondern bei Bedarf auch vor Wettereinflüssen geschützt werden. Außerdem weist das Portal darauf hin, dass Arbeiten zwar in Eigenregie durchgeführt werden können, die Beauftragung eines Experten in vielen Fällen jedoch sinnvoll ist. Weitere Tipps erhalten Interessenten auf baupraxis.de.

Quelle: baupraxis.de
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BfS: Wissen über radioaktives Gas Radon in Bevölkerung zu gering

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht auf die gesundheitsgefährdende Wirkung des radioaktiven Gases Radon aufmerksam, das in jedem Gebäude vorkommen kann. In der Studie „Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens“ mit 3.000 Befragten hatte das Bfs zuvor herausgefunden, dass Radon zwar bekannt, das Wissen über das radioaktive Gas jedoch begrenzt ist.

So wussten nur 5 Prozent der Befragten, die schon einmal von Radon gehört hatten, dass dieses auch in höheren Stockwerken von Gebäuden vorkommen kann. 14 Prozent dieser Gruppe wusste, dass Radon in Erdgeschossen zu finden sein kann und 24 Prozent dieser Gruppe, dass das radioaktive Gas auch im Keller von Gebäuden vorkommen kann. Nur 2 Prozent der insgesamt Befragten gaben an, dass jemand in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld schon einmal die Radon-Konzentration gemessen hat.

Laut BfS ist Radon nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. „Mit einer Radon-Messung lässt sich leicht ermitteln, ob man von erhöhten Radon-Konzentrationen betroffen ist und etwas dagegen unternehmen sollte“, erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini, „die Studie zeigt, dass dieses Wissen noch viel zu wenig verbreitet ist“. Radon-Messungen kosten laut BfS zwischen 30 und 50 Euro. Auf der Seite bfs.de wird beschrieben, bei welchen Anbietern Interessenten Messgeräte erhalten und wie diese funktionieren.

Quelle und weitere Informationen: bfs.de
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Studie: UBS sieht Blasenrisiko in Frankfurt am Main und München

Das Risiko für eine Immobilienblase ist weltweit nach Toronto in Frankfurt am Main, Zürich und München am größten. Das geht aus einer Studie der Schweizer Großbank UBS hervor. In Frankfurt am Main haben sich die Immobilienpreise laut UBS nominal mehr als verdoppelt. Zwischen Mitte 2021 und Mitte 2022 betrug das Wachstum in den beiden Städten jedoch nur noch rund 5 Prozent. Die Schweizer Großbank UBS geht auch für 2023 vom Ende der „überzogenen Hochstimmung am Markt aus“.

UBS geht ab einer inflationsbereinigten Preiswachstumsrate von über 1,5 Prozentpunkten von einem Risiko für eine Immobilienblase aus. In den 25 untersuchten Großstädten liegt der Wert laut des UBS Global Real Estate Bubble Index in Toronto aktuell bei 2,24, in Frankfurt am Main bei 2,21, in Zürich bei 1,81 und in München bei 1,80. Ein Blasenrisiko haben auch die Städte Hong Kong (1,71), Vancouver (1,70), Amsterdam (1,62), Tel Aviv (1,59) und Tokyo (1,56).

Eine Immobilienblase entsteht, wenn zunächst die Nachfrage nach Immobilien steigt und infolgedessen auch die Preise für diese anziehen. Zu einem gewissen Zeitpunkt wächst die Nachfrage nach Immobilien aber nicht mehr. Das ist, vereinfacht gesagt, zum Beispiel dann der Fall, wenn nun jeder Interessent eine Immobilie besitzt oder nicht bereit dazu ist, einen überzogenen Preis für eine solche zu zahlen. Dann kommt es zum Platzen der Immobilienblase: Die Nachfrage nach Immobilien sinkt und auch die Preise gehen zurück.

Quelle: ubs.com/wavepoint
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Bau: HDB und bbs fordern Stärkung der heimischen Rohstoffproduktion

Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern und die heimische Rohstoffproduktion zu stärken – das fordern der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) im gemeinsamen Positionspapier „Versorgungssicherheit mit Roh- und Baustoffen sowie Energie gewährleisten – Ressourceneffizienz weiter steigern“. Die Verbände fürchten, dass Deutschland ohne bezahlbare Energie und eine wirksame Verschlankung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein zunehmender Mangel an mineralischen Rohstoffen droht.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren zu wenig Gedanken über Lieferabhängigkeiten gemacht. Das rächt sich jetzt“, meint HDB-Geschäftsführer Tim-Oliver Müller. Zwar gebe es für die kommenden Jahrzehnte voraussichtlich genügend Rohstoffe. Jedoch scheitere die Rohstoffgewinnung in der Praxis häufig an hohen regulatorischen Hürden und langwierigen, verzögerten Genehmigungsverfahren. bbs-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs geht sogar noch einen Schritt weiter. Er meint, dass es ohne heimische Rohstoffe kein bezahlbares Bauen mehr gibt.

Die Verbände fordern auch, neue Wege zu gehen und beispielsweise sogenannte Sekundärrohstoffe, die als Abfälle von Produktionsverfahren gelten, in öffentlichen Ausschreibungen zuzulassen. Zudem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren ihrer Ansicht nach beschleunigt werden. Das vollständige Positionspapier können Interessenten kostenlos downloaden, und zwar unter bauindustrie.de und baustoffindustrie.de.

Quelle und weitere Informationen: bauindustrie.de
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Urteil: Private Vermieter in der Pflicht

Private Vermieter dürfen ihre Immobilie nicht leichtfertig zu einem überzogenen Mietpreis an Verwandte vermieten. So entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21). Im vorliegenden Fall hatte ein privater Vermieter seine 53 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung für 810 Euro pro Monat an seinen Cousin und dessen Familie vermietet.

Die ortsübliche Vergleichsmiete durfte unter Berücksichtigung einer zwanzigprozentigen Wesentlichkeitsgrenze jedoch zunächst rund 550 Euro beziehungsweise ab dem 1. Juni 2020 höchstens 570 Euro betragen. Die Miete kam dem Cousin zwar sehr hoch vor, jedoch schloss er den Mietvertrag ab, weil er sich bereits seit über einem Jahr auf Wohnungssuche befand.

Nach Ansicht des Gerichts hat der private Vermieter die Situation der Wohnungsknappheit ausgenutzt. Zwar habe er sich bei den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Höhe des Mietpreises erkundigt. Dies allein reiche aber nicht aus. Stattdessen hätte er sich bei sachkundigen Stellen darüber informieren müssen, zu welchem Preis er seine Wohnung vermieten darf. Der private Vermieter muss nun nicht nur eine Geldbuße zahlen, sondern auch die erwirtschafteten Mehrerlöse abführen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Schränke: Nicht direkt an die Wand stellen

Die Initiative Pro Massivholz (IPM) weist auf lustige Weise auf die Vorteile eines Kleiderschrankes aus Massivholz hin: „[…] Der natürliche Werkstoff Holz [ist] von Haus aus antistatisch und zieht damit keinen Schmutz sowie Staub an, womit die Entscheidung für einen Massivholzschrank gerade Putzmuffeln in die Karten spielt“, erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der IPM. Darüber hinaus bieten Kleiderschränke aus Massivholz laut IPM weitere Vorteile Stabilität und Langlebigkeit.

Zudem können Kleiderschränke aus Massivholz auf spezielle Kundenwünsche zugeschnitten werden und unter anderem exakt in Dachschrägen eingebaut werden. Werden Kleiderschränke aufgebaut, sollte der Abstand von der Wand fünf bis sechs Zentimeter betragen, damit die Luft zirkulieren kann. Außerdem sollte im Schlafzimmer auf einen Mindestabstand von 80 Zentimetern zwischen dem Bett und dem Kleiderschrank geachtet werden. Auf diese Weise kommen die Bewohner laut IPM nicht nur gut aus dem Bett heraus, sondern auch gut an den Kleiderschrank heran.

Wie groß der Kleiderschrank sein sollte, bemisst sich an der Anzahl der Bewohner, die diesen nutzen. Die IPM empfiehlt als Faustformel einen Kubikmeter Schrankvolumen pro Person. Durch die Wahl einer entsprechenden Maserung kann die Optik eines Raumes entsprechend beeinflusst werden. Senkrecht gemaserte Schrankfronten erzeugen eine optische Streckung des Raumes, wohingegen horizontal gemaserte Schrankfronten den Raum optisch niedriger erscheinen lassen können.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: MCC empfiehlt Sozialpaket

Das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) empfiehlt in einer Studie, anstelle der Mehrsteuersenkung auf Gas ein Sozialpaket zu schaffen. Bei diesem soll die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine regelmäßige „EnergiepreispauschalePlus“ von 80 Euro monatlich für Steuerpflichtige mit einem Nettogehalt von höchstens 3.000 Euro und 40 Euro monatlich für Nicht-Steuerpflichtige ergänzt werden.

Zudem möchte der MCC, dass eine sogenannte Gaspauschale von 100 Euro monatlich an alle Haushalte mit Gasheizung gezahlt wird. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen laut MCC über das Finanzamt, die Rentengeldkasse sowie die Kindergeldkasse. An den Entlastungen kritisiert der MCC besonders, dass diese „weder auf besonders betroffene Gas-Haushalte noch auf Bedürftige“ zugeschnitten sind und dass beispielsweise eine arme Familie mit vier Personen immer noch Mehrkosten von rund 170 Euro habe.

Der Studie liegen die Annahmen zugrunde, dass Gas von Mai 2022 bis April 2022 286 Prozent mehr kostet, Heizöl 138 Prozent, Fernwärme 118, Diesel 57, Super-Benzin 34 und Strom 31 Prozent mehr. Durch aktuell Maßnahmen würden die Bürger zwar schon entlastet, aber noch nicht genug. Ein weiteres Sozialpaket mit Pauschalzahlungen und einem zusätzlichen Volumen von knapp 30 Milliarden Euro könnte die Mehrkosten, die sich laut MCC trotz der Maßnahmen für eine Familie mit vier Personen auf 264 Euro belaufen nach MCC-Berechnungen auf 133 Euro senken.

Quelle und weitere Informationen: mcc-berlin.net
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Brandschutz: BG Bau informiert

Über den Brandschutz am Bau informiert die BG Bau kleine- und mittelständische Unternehmen aus der Bauwirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Interessenten können über die Seite bgbau.de so beispielsweise die Broschüre „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ für 5 Euro bestellen. Außerdem gibt es auch eine sogenannte Bausteine-App, die Tipps für ein sichereres Arbeiten gibt.

Geben Nutzer in der Bausteine-App „Brandschutz“ ein, können sie beispielsweise zehn verschiedene Merkblätter zu verschiedenen Themen einsehen. Die Themen reichen dabei von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen über Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Heiz- und Flammgeräten bis hin zu Hinweisen zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen.

Darüber hinaus bietet die BG Bau ganzjährig auch Online-Seminare zum Thema „Betrieblicher Brandschutz“ an. In 60 Minuten informieren Experten Unternehmer und Führungskräfte diesbezüglich über den neuesten Stand der Technik und darüber, was dieser konkret für verschiedene Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze bedeutet. Weitere Informationen zu den nächsten Seminaren erhalten Interessenten unter seminare.bgbau.de.

Quelle: bgbau.de
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Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden

Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf.

Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind.

Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten.

Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de
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Deko: Elemente mit Büchern

Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.

Auch Postkarten können in ausgedienten Büchern laut brigitte.de Platz finden. Dazu werden die Seiten nach links beziehungsweise rechts gefaltet. Danach kann das Buch entweder irgendwo aufgestellt oder an die Wand gehängt werden und als Halter für Postkarten oder Fotos fungieren.

Aus einem Buch lässt sich aber auch eine Art Schatztruhe mit Verstecken basteln. Während der Einband unbeschädigt bleibt, werden auf den Seiten mithilfe eines scharfen Messers zum Beispiel Quadrate akkurat herausgetrennt. Diese bilden später kleine Verstecke. Weitere Tipps zum Basteln von Deko-Artikeln aus Büchern erhalten Interessenten auf brigitte.de.

Quelle: brigitte.de
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