Hotellerie: Mit dem Auto ins Zimmer

Ein ganz besonders Hotel hat Anfang März in Düsseldorf-Flingern eröffnet. Im „b’mine“ können die Gäste nicht nur übernachten, sondern auch mit ihrem Auto in einem Autoaufzug 26 sogenannte CarLofts erreichen. Nach der Aufzugfahrt kann das Auto einfach auf dem Stellplatz vor dem Zimmer geparkt werden.

Die Stellplätze sollen den Gästen nicht nur die lästige Parkplatzsuche ersparen, sondern sie sind auch modern ausgestattet und verfügen über eine Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen. Der Autoaufzug kann laut des Hotelbetreibers neben Autos auch andere bis zu vier Tonnen schwere Gegenstände ins oberste Stockwerk befördern.

Der Hotelbetreiber denkt dabei an die Ausrichtung von Events, Tagungen und Kongressen mit entsprechenden Produktpräsentationen oder die Ausrichtung von Hochzeiten, bei denen ein sogenanntes Hochzeitsauto gemietet wird. Neben den CarLofts gibt es im Hotel aber auch ganz normale Zimmer.

Quelle: bmine.de
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Urteil: Containerparks müssen geräumt werden

In Berlin dürfen Grundstücke nicht als sogenannte Containerpark genutzt werden, in denen Mieter beispielsweise in Wohnwagen leben. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 13 L 325/22 u. a.). In einem der vorliegenden Fälle hatte ein Betreiber auf einem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück in Treptow-Köpenick ohne Genehmigung Container aufstellen lassen und vermietet. Die Mietkosten beglich teilweise das Jobcenter.

Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts untersagte die Nutzung zu Wohnzwecken und wies den Betreiber an, die bestehenden Mietverhältnisse zu kündigen und das Grundstück zu räumen. Hiergegen stellte der Betreiber einen sogenannten Eilrechtschutzantrag. Allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts.

Denn der Containerpark sei vom Betreiber ohne Baugenehmigung und somit illegal errichtet worden. Auch Zugänge, Zufahrten und Rettungswege entsprechen laut Verwaltungsgericht nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die eingeräumte Frist für die Kündigungen von sechs Monaten sei ebenfalls angemessen, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ähnliche Beschlüsse fasste das Verwaltungsgericht auch für zwei weitere Berliner Grundstücke.

Quelle: berlin.de
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Deko: Wandelbares Kupfer

Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus mit Kupfer Akzente setzen möchte, kann dazu zum Beispiel entsprechende Schälchen oder Vasen auf ein Bücherregal oder die Fensterbank stellen. Darauf weist das Portal livingathome.de in seinem Artikel „Wohntrend Kupfer: Glanzstücke für die Wohnung“ hin.

Wählen die Bewohner unbehandeltes Kupfer, entstehen mit der Zeit verschiedene Farbtöne. Grund dafür ist die Oxidation der Kupferoberfläche im Laufe der Zeit. Das Kupfer wird dunkler – bis hin zu einem satten Braunton. Kupfer ist laut des Portals aber nicht nur sehr wandelbar, sondern es wirke auch wertvoll und elegant.

Neben Schälchen und Vasen gibt es unter anderem Tischplatten sowie Leuchten im Kupfer-Look. In mehreren Bilderstrecken zeigt das Portal livingathome.de, wie das Metall in der Wohnung oder im Haus eingesetzt werden und auch mit anderen Elementen kombiniert werden kann.

Quelle: livingathome.de
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Analyse: Mehr Umzüge wegen hoher Mieten geplant

Die Begleichung hoher Mieten und die Rückzahlung von Darlehen stellen für immer mehr Deutsche eine Bürde da. Daher planen 12 Prozent von 12.000 Befragten einen Umzug aus finanziellen Gründen. Das haben das ifo-Institut und Immowelt in einer gemeinsamen Analyse herausgefunden. Die Befragten könnten theoretisch beispielsweise Kosten sparen, indem sie von der meist teuren Stadt ins oftmals günstigere Umland ziehen.

Die Bereitschaft zu einem Umzug ist bei den Stadtbewohnern jedoch größer als bei den Landbewohnern. Das führen das ifo-Institut und Immowelt darauf zurück, dass die Miet- und Kaufpreise dort in den vergangenen zehn Jahren stärker angezogen sind als die Miet- und Kaufpreise für Immobilien in ländlichen Regionen.

Aus der Analyse geht aber auch hervor, dass mittlerweile nicht mehr ganz so viele Stadtbewohner aufs Land ziehen wollen. Während im Mai 2021 noch 13 Prozent der Befragten innerhalb eines Jahres aus der Stadt wegziehen wollten, waren es im Herbst 2022 nur 10 Prozent der Befragten. Obwohl die Umzugswilligen sparen möchten, suchen sie nach größerem Wohnraum. Grund dafür ist der Zusammenzug mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes.

Quelle: immowelt-group.com
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Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus

Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau unter der Obhut des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden hat kürzlich einen neuen Monitoring-Bericht mit Zahlen zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Laut Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, werden „mineralische Bauabfälle heute nahezu vollständig im Stoffkreislauf geführt“. Dadurch würden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont.

Auf der Seite kreislaufwirtschaft-bau.de schlüsselt die Initiative auf, wie viel Bauabfälle 2020 angefallen sind und zu wie viel Prozent beispielsweise „Boden und Steine“, „Bauschutt“ und „Straßenaufbruch“ recycelt, verwertet oder beseitigt werden können beziehungsweise müssen. Von 129,2 Millionen Tonnen „Boden und Steine“ könnten so 75,1 Prozent verwertet und 10,6 Prozent recycelt werden. Beseitigt werden müssten 14,3 Prozent.

2020 fielen darüber hinaus 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon können laut der Initiative 78,8 Prozent recycelt und 15,7 Prozent verwertet werden. Entsorgt werden müssten noch 5,5 Prozent des Bauschutts. Von den 16,9 Millionen Tonnen angefallenen Straßenaufbruchs könnten 92,2 Prozent recycelt und 3 Prozent verwertet werden. 4,1 des Straßenaufbruchs müssten entsorgt werden. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Aufkommen und zum Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis, erhalten Interessenten unter kreislaufwirtschaft-bau.de.

Quelle: kreislaufwirtschaft-bau.de
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Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
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Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

Quelle: iwkoeln.de
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Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle

Einen neue Designstrategie zur Verarbeitung von Mittelmangan-Stahl mit verbesserten Eigenschaften hat nun ein Forschungsteam, hauptsächlich von der chinesischen Northeastern University und dem Düsseldorfer Max-Planck-Institut für Eisenforschung (MPIE), entwickelt. Bei der Entwicklung hat das Forschungsteam beachtet, dass Stähle inzwischen nicht nur nachhaltig, fest und verformbar sein müssen, sondern auch ohne kritische Legierungselemente auskommen und preiswert sein sollen.

„Ultrahochfeste Stähle werden zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen in Kraftwerken, Flugzeugen, Industrieanlagen oder auch in der Autokarosserie verwendet. Dort müssen die Stähle fest sein, aber gleichzeitig auch eine hohe Energie im Falle einer Verformung aufnehmen können“, erklärt Professor Dierk Raabe, Direktor am MPIE. Je mehr Energie aufgenommen werde, desto besser werde der Aufprall abgeschwächt und die Insassen blieben geschützt.

Der neue Mittelmangan-Stahl ist mithilfe verschiedener Maßnahmen so optimiert worden, dass er zugfester und dehnbarer als bisherige Stähle ist. Laut des Forschungsteams ist die entwickelte Designstrategie mit bestehenden industriellen Verfahren kompatibel. Ein Artikel zum Thema ist in der Fachzeitschrift Science erschienen und kann kostenpflichtig unter science.org angefordert werden.

Quelle: mpie.de/science.org
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Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
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