Deko: So gelingt die Wandbegrünung im Inneren

Pflanzenliebhaber, die im Inneren ihre Wand begrünen möchten, können dazu Zimmerpflanzen in speziellen Hängesystemen pflanzen. Darauf weist das Portal „bauen.de“ hin. Bei diesen Hängesystemen handelt es sich zum Beispiel um Kastenmodule, Textiltaschen oder vorgefertigte Kunststoffplatten mit Ausbuchtungen. Bevor man die Hängesysteme allerdings an der Wand montiert, sollte laut Portal – sofern diese nicht ins Hängesystem selbst integriert ist – eine wasserdichte Dämmschicht an der Zimmerwand angebracht werden.

Außerdem geht das Portal darauf ein, welche Zimmerpflanzen sich für die Wandbegrünung eigenen. Bei der Auswahl dieser sollten Pflanzenliebhaber auf deren Eigenschaften achten. Dazu können sie und unter anderem prüfen, wie viel Licht die Zimmerpflanzen benötigen, wie oft sie gegossen werden müssen und wie es sich mit ihrem Wachstum verhält. Die Eigenschaften der Zimmerpflanzen sollten weitgehend miteinander übereinstimmen, damit diese nicht eingehen. Zimmerpflanzen, die zur Wandbegrünung geeignet sind, sind beispielsweis um Efeu, Moos und Farn. Am besten versorgen lassen sich diese über spezielle Bewässerungssysteme.

Die Vorteile einer Wandbegrünung sind unter anderem die Reduzierung der Schadstoffgehalts in der Luft, die allgemeine Verbesserung der Raumluft sowie die Verbesserung der Raumakustik. Zu den Nachteilen zählen die hohen Anschaffungskosten, der hohe Pflegeaufwand der Pflanzen sowie die Gefahr von Schimmelbildung, wenn die Dämmschicht nicht richtig montiert worden ist. Pflanzenliebhaber, die sich für die Wandbegrünung interessieren, erhalten auf bauen.de weitere Informationen. Dort erfahren sie auch, wie sie einen Bilderrahmen mit Sukkulenten bepflanzen können.

Quelle: bauen.de
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Studie: Bauen 2030

Wie gelingt eine zukunftsfähige Bauwende? Das untersuchte kürzlich das Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO gemeinsam mit mehreren Verbänden und Kammern der Immobilienwirtschaft. Dabei identifizierten sie über 100 Trends, die sie in drei Zukunftsszenarien zusammengefasst haben. Bei den drei Szenarien handelt es sich laut IAO um „#innovationiskey“, „#greenregulation“ sowie um „#heritagefortomorrow“.

Bei Szenario 1, #innovationiskey, wird davon ausgegangen, dass die Planung, die Ausführung und der Betrieb in der Bau- und Immobilienwirtschaft eng miteinander verzahnt sind, unter anderem durch digitale Prozesse. In Szenario 2, greenregulation, wird die Bau- und Immobilienwirtschaft durch die Regularien für das Erreichen der Klimaziele beeinflusst. Bei Szenario 3, #heritagefortomorrow, kommt es in der Bau- und Immobilienwirtschaft unter anderem zur Rückbesinnung auf regionale Bauformen und Ökosysteme.

Allgemein lässt sich laut IAO sagen, dass bei allen drei Szenarien die Erreichung der Klimaziele eine übergeordnete Rolle spielt. Dem Forschungsteam gehören neben dem IAO der Hauptverband der Bauindustrie HDB, die Bundesarchitektenkammer BAK, die Bundesingenieurkammer BIngK, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA, der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA sowie der Zentralverband des Deutsches Baugewerbe ZDB an. Interessenten können die Studie „Bauen 2030“ kostenlos über iao.frauenhofer.de herunterladen.

Quelle und weitere Informationen: iao.frauenhofer.de
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Bautipp: Die perfekte Treppe

Damit die Treppe im Haus nicht zur Unfallgefahr wird, bedarf es einer guten Planung. Diese übernehmen meist Experten. Jedoch ist es auch für Bauherren oder Eigentümer im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ratsam, sich über den Treppenbau zu informieren. Das Portal „bauen.de“ gibt Auskunft darüber, wie es mit der Treppenberechnung klappt und worauf beim Treppenbau zu achten ist. Bei diesem muss sich nämlich beispielsweise an den baurechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen orientiert werden.

Zur Treppenberchnung sind besonders die drei Faktoren „Steigungshöhe“, „Auftrittsbreite“ sowie „Laufbreite“ wichtig. Die Steigungshöhe beschreibt nichts anderes als die Stufenhöhe. Laut „bauen.de“ gilt eine Stufenhöhe zwischen 16 und 18 Zentimetern als sicher und komfortabel. Mit der Auftrittsbreite wird Auftrittsfläche von der Seite aus beschrieben. Diese sollte 29 Zentimeter betragen. Die Laufbereite hingegen bezeichnet den Bereich zwischen dem rechten bzw. linken Rand der Treppe und sollte 80 bis 100 Zentimeter messen.

Um nun diese sowie weitere Faktoren zu berechnen, werden Formeln herangezogen. Die Formel zur Berechnung der Steigungshöhe lautet beispielsweise „Exakte Steigungshöhe = Geschosshöhe/Anzahl der Auftritte“. Für die Berechnung der Stufenzahl gilt die Formel „Anzahl der Auftritte = Geschosshöhe/Steigungshöhe“. Neben diesen und weiteren Formeln gelten auch Regeln wie die Schrittmaßregel, die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Im Beitrag auf dem Portal erfahren Interessenten mehr zum Thema und erhalten auch einen Link zu einem Treppenrechner.

Quelle und weitere Informationen: bauen.de
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Trend: Outdoorküchen

Der Essenszubereitung im Freien kommt laut der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) eine immer größere Bedeutung zu. Interessenten können Outdoorküchen in verschiedenen Varianten erwerben. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, dass diese aus witterungs- und UV-beständigen Materialien bestehen und auch die Geräte und Zubehörteile für den Outdoor-Gebrauch konzipiert worden sind. Falls die Outdoorküche nicht unter einer Überdachung steht, empfiehlt sich für die Wintermonate zudem eine Abdeckhaube.

Outdoor-Küchen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Dabei werden laut AMK entweder einzelne Module – für eine größere Flexibilität oftmals auf Rollen – miteinander kombiniert oder komplette Küchenzeilen beziehungsweise Kochinseln zusammengestellt. Die Rahmen bestehen meist aus Edelstahl oder Aluminium. Für die Arbeitsplatten und Schrankfronten werden Materialien wie Keramik, Naturstein, Verbundstoffe oder Kompaktplatten verwendet.

Interessente, die eine Outdoor-Küche erwerben möchten, sollten diese auf einem festen und stabilen Untergrund aufbauen können. Dazu kommt beispielsweise eine Naturstein- oder Holzterrasse infrage. Eine unbefestigte Wiese ist als Standort für Outdoor-Küchen dagegen laut AMK ungeeignet. Die Outdoor-Küchen verfügen auch über Vorrichtungen und Geräte wie ein Spülbecken und einen Kühlschrank. Zu den erforderlichen Wasser- und Stromanschlüssen für diese sollten sich Interessenten laut AMK von Experten im Fachhandel beraten lassen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: DIW untersucht Effekt von Mietpreiskontrollen

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommt zum Ergebnis, dass Mietpreiskontrollen die ökonomische Ungleichheit nur kurzfristig reduzieren können. Zugrunde liegt die Annahme, dass ärmeren Haushalten, die hohe Mieten bezahlen, reichere Haushalte gegenüberstehen, die Einnahmen aus Vermietungen haben. Begrenze der Gesetzgeber das Wachstum der Mieten, profitieren laut DIW vor allem die Einkommensschwachen, während die reichsten Haushalte weniger Einnahmen aus der Vermietung erzielen.

Damit sich ein spürbarer Effekt erzielen lasse, seien allerdings strikte Mietpreiskontrollen notwendig. Zudem gehen die Betroffenen neue Wege, um die Mietpreiskontrollen zu umgehen. So wandeln sie beispielsweise Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um. Mietpreisregulierungen bringen laut DIW aber noch weitere unerwünschte Effekte mit sich: Sie machen es unattraktiv, neue Wohnungen zu bauen und alte Wohnungen zu renovieren. Infolgedessen kommt es zu einem Rückgang des Angebots auf dem Mietmarkt.

Für die Studie untersuchten die Verantwortlichen zum einen die Verteilung der Mietbelastung und Mieteinahmen nach Einkommensgruppen auf Basis der Daten der Luxemburger Einkommensstudie. Zum anderen sahen sie sich die Entwicklungen von Ungleichheit und Mietpreisregulierung in 16 OECD-Ländern seit 1900 an. Dabei fanden sie auch heraus, dass die Einkommensungleichheit nach der Einführung der Mietpreiskontrollen in der Nachkriegszeit zwar sank, in den 1970er Jahren aufgrund der Deregulation des Mietmarktes sowie weiteren Faktoren aber stark anstieg.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Tipp: Das ist bei einer Lüftungsanlage zu beachten

Was beim Einbau einer Lüftungslage zu beachten ist, weiß die Verbraucherzentrale Berlin. Sie weist unter anderem darauf hin, dass eine entsprechende Fachplanung erforderlich ist, die effizientesten Geräte das EU-Effizienzlabel A+ haben und dass die Anschaffungskosten für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert werden können.

Lüftungsanlagen sind laut Verbraucherzentrale nicht nur praktisch, weil sie Wohnräumen gleichmäßig Frischluft zuführen, verbrauchte Innenluft abziehen und Feuchtigkeit wegtransportieren. Sondern in manchen Fällen können sie sogar erforderlich werden, zum Beispiel in manchen Neubauten oder sanierten Immobilien. Das ist dann der Fall, wenn die Fenster und Türen so gut abgedichtet sind, dass das Öffnen dieser für den Schutz gegen Feuchtigkeit nicht mehr ausreichend ist.

Durch eine Lüftungsanlage kann laut Verbraucherzentrale Berlin einerseits eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Lüftung sichergestellt werden. Andererseits können die Filtersysteme in den Lüftungsanlagen Staub, Pollen oder Insekten aus den Wohnräumen fernhalten. Bei Lüftungsanlagen wird in zentrale und dezentrale Varianten unterschieden. Für Neubauten eignen sich zentrale Lüftungsvarianten, für Bestandsbauten dezentrale, die sich nachrüsten lassen. Weitere Tipps zu Lüftungsanlagen und zum Energiesparen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-berlin.de
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Vorkaufsrecht: BGH stärkt Mieterrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vorkaufsrechte von Mietern in einem aktuellen Urteil gestärkt (VIII ZR 305/20). Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin einer 46,60 Quadratmeter großen unsanierten Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Berlin, das die Eigentümerin in Wohnungseigentumseinheiten aufteilte, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Für die Wohnung sollte sie laut Kaufvertrag 163.266,67 Euro zahlen.

Im Kaufvertrag stand allerdings folgende Klausel: „Wird das Wohnungseigentum [ent]gegen vorstehender Beschreibung mit dem laufenden oder einem anderen Mietverhältnis geliefert, mindert sich der Kaufpreis um 10 % auf 146.940,00 Euro für das Wohnungseigentum.“ Diese Klausel bedeutet, dass ein anderer Käufer für die Wohnung über 16.326,67 Euro weniger hätte zahlen müssen, wenn diese zu dem Zeitpunkt vermietet ist.

Die Mieterin kaufte die Wohnung letztlich und überwies die 163.266,67 Euro – aber unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung. Zuvor hatte sie bereits bereits darauf hingewiesen, dass sie die getroffene Kaufpreisregelung für unwirksam halte, dass sie als vorkaufsberechtigte Mieterin einen höheren Preis zahlen solle als ein anderer Kaufinteressent. Der BGH entschied, dass die Mieterin ebenfalls nur 146.940,00 Euro muss. Das Argument, dass sich eine vermietete Wohnung unter Umständen nur günstiger verkaufen lasse als eine unvermietete ließ der BGH nicht gelten.

Quelle: BGH/VIII ZR 305/20
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Besitz: Eigentümer glücklicher als Mieter

Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg sind zufriedener als Mieter. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim in einer von den baden-württembergischen Bausparkassen in Auftrag gegeben Studie. Aus dieser geht hervor, dass 71 Prozent der Eigentümer in Baden-Württemberg mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden sind. Bei Mietern sind es nur 52 Prozent.

Für die Befragten leistet ihre Immobilie ihnen einen wesentlichen Beitrag zur Altersvorsorge (77 Prozent). Außerdem profitieren sie von Gestaltungsfreiheit (73 Prozent) und Unabhängigkeit (65 Prozent). Bei Mietern spielen diese Aspekte eine deutlich geringere Rolle (Altersvorsorge: 55 Prozent, Gestaltungsfreiheit: 53 Prozent, Unabhängigkeit: 41 Prozent).

Außerdem gaben mehr Immobilienbesitzer als Mieter an, sich während der corona-bedingten Einschränkungen in ihrem Eigenheim zurückziehen und sich entspannen zu können (87 Prozent). Bei den Mietern waren es nur 79 Prozent. Aus der Umfrage geht aber auch hervor, dass viele Mieter mit dem Gedanken spielen, Eigentum zu erwerben (58 Prozent), dies aber wegen finanzieller Belastungen oder des Risikos einer möglichen Arbeitslosigkeit bisher noch nicht getan haben.

Quelle & weitere Informationen: arge-online.org
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Studie: „Die familienfreundlichsten Städte Deutschlands“

Die familienfreundlichste Stadt in Deutschland 2022 ist laut des Portals „savoo“ Berlin, gefolgt von Nürnberg und Münster. Für die Befragung hat das Portal in 30 Städten Faktoren wie die „Anzahl der Ärzte“, die „Kriminalitätsrate“ und die „Anzahl der Parks“ aber beispielsweise auch die „Anzahl der Kitas“, den „durchschnittlichen Stundenlohn für einen Babysitter“ und die „durchschnittliche Miete für eine 3-Zimmer-Wohnung“ untersucht.

In Berlin gibt es laut Studie unter anderem besonders viele kinderfreundliche Aktivitäten, Restaurants und Parks. Nürnberg überzeugt mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung, einer niedrigen Kriminalitätsrate sowie derselben Anzahl an Ärzten wie in Berlin. Münster kann ebenfalls mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung punkten. Außerdem gibt es dort vielen Ärzte und die Kriminalitätsrate ist niedriger als in Städten wie Berlin, Köln und Hamburg.

Neben den besten hat das Portal „savoo“ aber auch die im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit schlechtesten Städte ermittelt. Dabei handelt es sich um Augsburg, Leipzig und Chemnitz. Die Verantwortlichen führen dies in Augsburg unter anderem zurück auf die geringe Anzahl der Kitas, in Leipzig auf niedrige Löhne und eine hohe Kriminalitätsrate sowie in Chemnitz ebenfalls auf niedrige Löhne, nennen aber auch die Vorzüge dieser Städte.

Quelle & weitere Informationen: savoo.de
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Ukraine-Krieg: Verband schließt Baustopps nicht aus

Aufgrund des Ukraine-Kriegs kann der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Baustopps für viele Projekte nicht mehr ausschließen. Laut des Verbandes ist es unsicher, ob genügend Material für alle Baustellen in Deutschland vorhanden sein wird. Neben Stahlproduzenten, die ihre Produktion drosseln müssten, hätten auch große Raffinerien angekündigt, ihre Bitumen-Produktion reduzieren zu müssen. Bitumen wird unter anderem im Straßenbau und zur Herstellung von Dachbahnen eingesetzt.

Laut des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie kommen selbst Schrauben und Nägel aufgrund von Sanktionen nicht mehr in Deutschland an. „Wir sollten uns […] die Frage stellen, welche Projekte wir einstellen müssen und auf welche wir nicht verzichten können“, sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Bauindustrie. Die großen Preissteigerungen wie etwa bei Stahl, Bitumen und Aluminium führen dazu, dass Materiallieferanten keine verbindlichen Angebote mehr abliefern können.

Da Unternehmen Preissteigerungen in laufenden Verträgen aber nicht an ihre Kunden weitergeben können, führe dies zu einem wirtschaftlichen Risiko und dazu, dass sie auf den Mehrkosten sitzen blieben. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert daher eine Preisgleitklausel für Verträge. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Auftraggeber die Mehrkosten übernehmen müssten. Ändere sich an der jetzigen Situation nichts, können kurzfristige Baustopps laut Verband nicht ausgeschlossen werden.

Quelle: bauindustrie.de
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