Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten

Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.

Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt.

Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen.
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E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen

Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin.

Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert.

Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen.
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Verantwortlichkeiten: Bauherren sollten für klare Verhältnisse sorgen

Bauherren sollten die Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, bevor mit den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück angefangen wird. Sind auf dem Grundstück selbst noch keine Anschlüsse vorhanden, können dazu normalerweise Hydranten und Stromkästen in der Nähe genutzt werden. Möchten Bauherren dies, müssen sie jedoch Genehmigungen dafür bei der Kommune sowie beim örtlichen Versorgungsbetrieb beantragen.

Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB).

Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.
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Bau: VPB gibt Tipps zum Umgang mit Schäden

Beim Entdecken unklarer Feuchteschäden oder Schimmelbildung ist es entscheidend, keine voreiligen Reparaturen zu starten. Diese können oft Beweise zerstören, die für die Klärung der Verantwortlichkeiten wichtig sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Stattdessen rät Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, zur Ruhe und zur sorgfältigen Dokumentation der Schäden.

Vor weiteren Schritten sollten Eigentümer ihre Versicherung und, falls erforderlich, die Hausverwaltung informieren. Bei Schäden während der Gewährleistungsfrist muss auch die zuständige Baufirma informiert werden. Diese hat – innerhalb einer angemessenen Frist – ein Recht auf Nachbesserung.In Notfällen sind Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, umgehend zu handeln, um Schäden minimal zu halten. Dies können sie machen, indem sie entweder selbst eingreifen oder entsprechende Notdienste kontaktieren. Treten Schäden auf, ist eine umfassende fotografische Dokumentation unerlässlich, um später die Ursache und Verantwortlichkeit klären zu können.
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Bauprojekte: Vorsicht vor Altlasten in ehemaligen Industriegebieten

In ehemaligen Industriegebieten, in denen Wohnraum entstehen soll, können Altlasten in den Böden eine kostspielige Herausforderung darstellen. Schwermetalle und andere Gifte machen oft eine aufwendige Bodensanierung notwendig, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Der Verband Privater Bauherren empfiehlt daher, die Bodenqualität bereits vor dem Grundstückskauf eingehend zu prüfen. So können später hohe Sanierungskosten vermieden werden.

Besonders wenn Zweifel an der Bodenbeschaffenheit bestehen, sollten Potenzielle Käufer vor dem Erwerb eines Grundstücks eine solche Baugrunduntersuchung durchführen lassen. In einem fachgerechten Gutachten wird das Ausmaß der Belastungen festgehalten. Es kann sich lohnen, die Kosten für die Untersuchung aufzubringen. So können mögliche Zusatzkosten für die Bodensanierung mit in die Kaufpreisverhandlungen einbezogen werden.

Ein unabhängiger Bausachverständiger kann angehende Bauherren bei der Wahl der notwendigen Untersuchungen unterstützen und sicherstellen, dass die Ergebnisse korrekt in die Kaufverträge einfließen. Dies schützt Bauherren nicht nur vor unerwarteten Zusatzkosten, sondern ermöglicht ihnen auch eine realistische Einschätzung des gesamten Bauvorhabens.
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Keller: Ungünstige Bodenverhältnisse erfordern Spezialkonstruktion

Auf unzuverlässigem Untergrund ist oft eine „Weiße Wanne“ erforderlich. Damit wird eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton bezeichnet, die besonders bei feuchten oder schwierigen Bodenverhältnissen eingesetzt wird. Diese Methode verhindert effektiv das Eindringen von Wasser, erfordert jedoch eine präzise Ausführung und spezielle Betonmischungen, um langfristig zuverlässig zu funktionieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Häufig führe es jedoch zu zusätzlichen Kosten, wenn der Baugrund Probleme wie eine geringe Tragfähigkeit oder komplexe Bodenbeschaffenheit aufweist. Die Zusatzkosten können beispielsweise für die Stabilisierung des Grundes oder für spezielle Bauweisen anfallen, um die Struktur sicher zu gründen. Deshalb ist es wichtig, bereits vor Baubeginn eine detaillierte Analyse des Bodens durchzuführen und gegebenenfalls für die Anpassung des Bauplans zu zahlen.

Es sei ratsam, sich bei der Planung und Durchführung von Bauten auf schwierigen Grundstücken an unabhängige Bausachverständige zu wenden. Experten können eine wertvolle Beratung bieten und sicherstellen, dass alle notwendigen technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie helfen auch dabei, potenzielle zusätzliche Kosten zu identifizieren und zu minimieren, die durch unerwartete Bodenprobleme entstehen könnten.
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Grundstück: Was Bauherren wissen sollten

Die Bodenbeschaffenheit ist ein wesentlicher, oft übersehener Faktor beim Hausbau. Viele Bauherren nehmen fälschlicherweise an, dass das Bauunternehmen alle Kosten für den Aushub und die Bebaubarkeit im Pauschalpreis berücksichtigt hat. Tatsächlich sind jedoch im Preis nur die explizit vereinbarten Leistungen enthalten, was bedeutet, dass das Baugrundrisiko meist bei den Bauherren liegt.

Das Bauvertragsrecht verlangt, dass Baufirmen potenziellen Käufern eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Diese sollte nicht nur die geplanten Leistungen und Kosten auflisten, sondern auch unvorhergesehene Kostenrisiken thematisieren wie die Beschaffenheit des Baugrunds. Eine gründliche Untersuchung des Bodens vor Baubeginn offenbart oft zusätzliche, kostspielige Notwendigkeiten wie Bodensanierungen oder spezielle Kellerkonstruktionen.

Eine frühzeitige Bodenuntersuchung, idealerweise vor der Vertragsunterzeichnung, ist entscheidend, um das Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Sachverständige des Verbands Privater Bauherren bieten hierbei wertvolle Unterstützung, indem sie die Bodenverhältnisse präzise bewerten und so Bauherren vor unerwarteten Ausgaben schützen.
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Fassaden: Drei Prinzipien der Gestaltung

Bei der Fassadengestaltung sollten bestimmte Regeln berücksichtigt werden. Erstens ist es wichtig, die Farbgebung der Fassade auf die umliegenden Gebäude abzustimmen, um eine optische Einheit zu schaffen. Zweitens sollten Eigentümer bedenken, dass Farben auf großen Flächen anders wirken können als erwartet, weshalb ein Testanstrich empfohlen wird. Drittens variieren die Gestaltungsmöglichkeiten je nach Gebäudetyp. Moderne Gebäude profitieren von klaren Strukturen, während historische Gebäude durch hervorgehobene Bauelemente an Charakter gewinnen.

Vor Beginn der eigentlichen Fassadenarbeiten ist es wichtig, den Zustand der Fassade genau zu prüfen und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen. Kleinere Schäden wie Risse sollten vor dem Anstrich repariert werden, um langfristige Schäden zu vermeiden. Auch eine gründliche Reinigung der Fassade – zum Beispiel durch einen Hochdruckreiniger – ist essenziell, um die Haltbarkeit der Farbe zu sichern.

Vor dem Verputzen oder Malen sollte die Fassade grundiert werden, um eine gleichmäßige Haftung zu gewährleisten. Dabei sind auch die Saugfähigkeit und das Kreidungsverhalten des Untergrunds zu beachten. Eine Grundierung kann dazu beitragen, dass die anschließenden Schichten der Fassadenfarbe oder des Putzes optimal haften und die Fassade langfristig in einem guten Zustand bleibt.
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Bauabnahme: Ein wichtiger Schritt

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein in jedem Bauprojekt, da sie den Übergang der rechtlichen Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen zum Bauherren markiert. Dieser Moment erfordert hohe Sorgfalt, denn das Übersehen von Mängeln kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher essenziell, dass der Bauherr die Abnahme nicht unter Druck durchführt und sich ausreichend Zeit nimmt, um alle Aspekte des Baus gründlich zu überprüfen.

Während der Abnahme sollten alle Leistungen gemäß Bauvertrag überprüft werden. Es ist üblich, dass Mängel dokumentiert und Fristen für deren Behebung gesetzt werden. In der Regel wird ein Teil der Schlusszahlung zurückgehalten, bis alle Mängel behoben sind. Dies schützt den Bauherren vor dem Risiko, für mangelhafte Leistungen zu zahlen. Es ist wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine objektive Bewertung der Bauqualität zu gewährleisten. Der Bauherr sollte darauf bestehen, dass alle relevanten Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und klare Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung getroffen werden.

Dies ist besonders wichtig, da die Bauabnahme auch aus rechtlicher Sicht entscheidend ist. Denn nach der Bauabnahme beginnt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Bauherr fortan für das Aufdecken und Beweisen von Mängeln verantwortlich ist. Zudem startet mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist. In diese Zeit können Ansprüche wegen Baumängeln geltend gemacht werden.
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Heizungsförderung: Gewerbliche Wohnungseigentümer sind an der Reihe

Ab Ende August wird es für gewerbliche Wohneigentümer möglich sein, staatliche Fördermittel für Heizungssanierungen zu beantragen. Förderanträge können bis zum 30. November 2024 für Heizungsrenovierungen eingereicht werden, die bereits seit Ende Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden. Die Beantragung der Fördermittel kann über das Kundenportal „Meine KfW“ erfolgen.

Die sogenannte BEG-Förderung bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Durchführung energetischer Sanierungen, sondern sie trägt auch dazu bei, die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Solche Maßnahmen machen die Immobilien nicht nur attraktiver für Mieter, sondern unterstützen auch die Erreichung von Klimazielen durch die Reduktion von CO2-Emissionen.

Die KfW bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Details zu den spezifischen Förderprogrammen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Die KfW weist darauf hin, dass es für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg Kulanzregelungen gibt.
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