Luxusimmobilien: Neue Trends und Chancen

Der Markt für Luxusimmobilien erlebt durch das anhaltende Wachstum des globalen Wohlstands und die steigende Anzahl wohlhabender Privatpersonen eine signifikante Entwicklung. Eine Studie von CBRE zeigt auf, dass insbesondere die europäischen Schlüsselmärkte wie London, Paris, Mailand und Amsterdam Veränderungen erfahren, angetrieben von dem steigenden Bedarf an Luxusimmobilien in verschiedenen Sektoren wie Einzelhandel, Hotels und Wohnen.

Im Bereich des Einzelhandels entwickeln sich die Luxuseinzelhandelsmarken laut der Studie stärker als der Massenmarkt. Das schlage sich auch auf das Miet- und Kapitalwertwachstum von Immobilien nieder. Zudem verlagere sich der Fokus von traditionellen Luxus-Einkaufsstraßen zu neuen Luxusvierteln, die zunehmend außerhalb der etablierten Luxuslagen entstehen. Auch zeige sich eine Verschiebung der Geschäftstypen. Geschäfte für Kosmetikartikel oder Haushaltswaren lösen aktuell die traditionellen Bekleidungsgeschäfte ab.

Der Luxushotelmarkt zeigt laut Studie ebenfalls eine positive Entwicklung, wobei die Anforderungen der jüngeren, wohlhabenden Generationen die Dienstleistungsstandards verändern. Diese Klientel sucht nach authentischen, sinnstiftenden Reiseerlebnissen, was die Nachfrage nach einzigartigen und erlebnisorientierten Luxushotels steigert. Im Bereich des Wohnens gibt es eine Zunahme bei der Nachfrage nach nachhaltigen Immobilien in weniger dicht besiedelten Gebieten sowie nach hochwertigen Zweitwohnungen, wobei besonders europäische Städte wie London und Paris beliebt bleiben.
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Lichtplanung: Frühzeitig für die perfekte Beleuchtung sorgen

Eine durchdachte Lichtplanung im Neubau ist unerlässlich, um später nicht im Dunkeln zu sitzen. Die richtige Beleuchtung sorgt nicht nur für ausreichendes Licht, sondern trägt auch zur Wohlfühlatmosphäre und funktionalen Gestaltung bei. Es müssen passende Leuchten installiert werden, um zu jeder Tageszeit eine angenehme Beleuchtung zu gewährleisten. Bauherren sollten daher bereits frühzeitig entscheiden, wo und welche Beleuchtung in den einzelnen Räumen benötigt wird.

Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um eine optimale Lichtgestaltung zu gewährleisten. Bereits während der Rohbauphase sollten Vorkehrungen für die Beleuchtung getroffen werden, etwa durch die Integration von Kabeln und Leerrohren für spätere Installationen. Der Grundriss hilft, die Beleuchtungsbedürfnisse jedes Raumes zu erkennen und entsprechend zu planen. Wichtig ist, dass sowohl Grundbeleuchtung als auch Akzentbeleuchtung berücksichtigt werden. Während die Grundbeleuchtung für eine flächendeckende Helligkeit sorgt, kann Akzentbeleuchtung bestimmte Bereiche hervorheben.

Die Beleuchtung muss an die verschiedenen Raumfunktionen angepasst werden. Im Arbeitszimmer ist beispielsweise bläuliches Licht von Vorteil, während in Schlafräumen warmes Licht für eine entspannte Atmosphäre sorgt. Auch in speziellen Bereichen wie der Küche, dem Bad oder dem Flur sollten funktionale und stimmungsvolle Beleuchtungskonzepte bedacht werden. Eine gut geplante Beleuchtung erhöht nicht nur den Komfort, sondern trägt auch zur Sicherheit bei, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich des Hauses.
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Rechtsprechung: Stromdiebstahl führt nicht immer zur Kündigung

Das Amtsgericht Leverkusen entschied, dass ein Vermieter einem Mieter wegen Stromdiebstahls für ein Elektroauto nicht fristlos kündigen darf (AZ: 22 C 157/23). In vorliegenden Fall hatten Mieter ihr Hybridfahrzeug wiederholt an einer allgemeinen Steckdose des Mehrfamilienhauses aufgeladen. Das führte zu Unmut bei den Nachbarn. Trotz der geringen Höhe des Schadens von 48 Euro hatte der Vermieter eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Stromdiebstahl den Hausfrieden nicht wesentlich störte und es an einer vorherigen Abmahnung mangelte.

Beim Urteil bezieht wurde berücksichtigt, dass der Mieter durch das Aufladen des Fahrzeugs lediglich einen geringen Schaden verursachte. Das Gericht orientierte sich dabei an der Geringfügigkeitsgrenze für Diebstahl geringfügiger Sachen, die bei etwa 50 Euro liegt. Auch eine frühere Abmahnung seitens des Vermieters fehlte, was ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung führte. Außerdem wollten die Mieter den Schaden wieder gutmachen und dafür 600 Euro zahlen. Da das Urteil nicht angefochten wurde, gilt es als rechtskräftig. Es zeigt, dass eine fristlose Kündigung bei einem Stromdiebstahl nicht immer gerechtfertigt ist.

Für Vermieter ist es wichtig, Stromdiebstahl genau zu dokumentieren und alle relevanten Daten zu sammeln. Dazu gehört auch eine Fotodokumentation des manipulierten Stromzählers und gegebenenfalls Zeugenaussagen. Darüber hinaus müssen Vermieter den Mieter zuerst abmahnen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Mieter sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die mit einem solchen Verhalten verbunden sind, und darauf achten, nicht unberechtigt Strom zu entnehmen.
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Fußbodenbeläge: Die besten Optionen für jedes Zuhause

Die Wahl des richtigen Fußbodenbelags hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Einrichtungsstil ab. Zu den gängigsten Optionen zählen Laminat, Parkett, Vinyl und Fliesen. Jeder dieser Beläge hat seine eigenen Vorteile, die ihn für bestimmte Räume besonders geeignet machen. Laminat ist besonders pflegeleicht und kostengünstig, während Parkett mit seiner Langlebigkeit und natürlichen Optik überzeugt. Vinyl und PVC sind für ihre Robustheit und Pflegeleichtigkeit bekannt.

Parkettboden – ob aus Massivholzelementen oder als Fertigparkett – bleibt aufgrund seiner Zeitlosigkeit und Strapazierfähigkeit eine beliebte Wahl. Wer einen nachhaltigen Bodenbelag sucht, sollte auf zertifizierte Produkte achten, die aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Neben klassischen Holzböden wie Laminat oder Parkett gibt es auch ökologische Varianten wie Kork und Linoleum, die besonders umweltfreundlich sind.

Vinylböden sind eine kostengünstige und pflegeleichte Alternative. Es gibt sie in vielen verschiedenen Designs. Für stark beanspruchte Bereiche, wie Flure oder Küchen, sind auch Fliesen und Naturstein bestens geeignet. Die Auswahl des passenden Bodenbelags sollte nicht nur ästhetischen Kriterien folgen, sondern auch auf Langlebigkeit und Funktionalität ausgelegt sein. Eine sorgfältige Auswahl und Pflege sorgt dafür, dass der Fußboden über Jahre hinweg seine Qualität und Optik behält.
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Grundsteuer: Kommunen erhöhen Hebesätze massiv

Die Grundsteuer haben viele Städte und Gemeinden in Deutschland 2023 erheblich angehoben. Der durchschnittliche Hebesatz stieg um 18 Prozentpunkte auf 409 Prozent – der größte Anstieg seit Beginn der Erhebungen. Eine Analyse der deutschen Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY zeigt, dass mehr als 2.600 Kommunen den Hebesatz erhöhten. Nur etwa 50 der Kommunen nahmen eine Senkung vor.

Dieser Anstieg gehe vor allem auf die Reform des kommunalen Finanzausgleichs zurück, insbesondere in Rheinland-Pfalz. Dort passten viele Kommunen die Steuersätze an, um Einnahmeverluste zu vermeiden. Auch Nordrhein-Westfalen und Hessen verzeichneten hohe Hebesätze. Die Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke und Wohnungen gilt, spielte 2023 eine zentrale Rolle bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und brachte 15,1 Milliarden Euro ein.

Ab 2025 wird die Grundsteuer aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einigen Bundesländern auf einer neuen Grundlage berechnet. Die bisherigen Daten stammen für Westdeutschland aus den 1960er Jahren und für Ostdeutschland aus den 1930er Jahren, was zu ungleichen Bewertungen führte. Die Reform soll die Berechnung fairer gestalten. Allerdings wird erwartet, dass viele Kommunen weiterhin den Hebesatz erhöhen, um gestiegene Kosten auszugleichen.
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Vorkaufsrecht: Wem steht die Immobilie zu?

Bei einer Wohnungsumwandlung in Eigentum hat ein dingliches Vorkaufsrecht für Angehörige Vorrang vor dem Mietervorkaufsrecht, selbst wenn das Mietverhältnis zuvor bestand. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 48/23). Das dingliche Recht bleibt dabei selbst nach einer Scheidung bestehen, wenn sich die Expartner entsprechende dingliche Vorkaufsrechte zugesprochen hatten.

Im spezifischen Fall hatte der Ex-Ehemann der Ex-Ehefrau ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt, das trotz der Scheidung und nachfolgenden Vermietung bestehen blieb. Nun wollte er seine Wohnung verkaufen. Neben seiner Exfrau wollte auch sein Mieter die Wohnung kaufen und machte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Exmann verkaufte die Wohnung an seinen Mieter. Dagegen zog seine Exfrau vor Gericht. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dieses Recht gegenüber dem Mietervorkaufsrecht Vorrang hat.

Für Eigentümer, Angehörige und Mieter bedeutet diese Entscheidung, dass die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit, sich gegebenenfalls rechtliche Beratung zu suchen. So können die eigenen Rechte und Pflichten in solchen komplexen Situationen besser erfasst werden.
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Küche: Mehr als nur ein Ort zum Essen

Die Gestaltung von Essplätzen in Küchen wird zunehmend wichtiger für das Wohlbefinden und die soziale Interaktion in Wohnräumen. In modernen Küchen dienen Essplätze nicht nur dem Essen, sondern auch als zentrale Treffpunkte für vielfältige Aktivitäten wie dem Arbeiten, Entspannen und geselligen Beisammensein. Das sollte bei der Planung bedacht werden.

Die Wahl des richtigen Essplatzes sollte sowohl den verfügbaren Raum als auch den individuellen Lebensstil berücksichtigen. Ob eine integrierte Bistro-Ecke, eine flexible Thekenlösung oder eine großzügige Essecke, jede Lösung sollte darauf abzielen, eine optimale Balance zwischen Funktionalität und Wohnlichkeit zu schaffen. Dabei spielen auch höhenverstellbare und multifunktionale Tische eine immer größere Rolle, die zum Beispiel zum Vorbereiten der Lebensmittel genutzt werden können.

Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche Volker Irle betont die Bedeutung von Essplätzen, die sich harmonisch in das Gesamtdesign der Küche und des Wohnbereichs einfügen. Sie können dabei eine breite Palette an Stilrichtungen von modern über retro bis hin zu klassisch abdecken. Die richtige Auswahl und Gestaltung von Essplätzen kann entscheidend dazu beitragen, eine einladende und funktionale Wohnküche zu schaffen.
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Zukunft: Schlüsseltrends in der Immobilienwirtschaft

Die Immobilienbranche steht vor wesentlichen Umwälzungen, angetrieben durch technologischen Fortschritt und strengere klimatische und regulatorische Anforderungen. Eine Studie des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) zeigt, wie entscheidend die frühe Adaption von Nachhaltigkeit, Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel für die zukünftige Ausrichtung der Branche ist. Unternehmen werden dazu angehalten, innovative Lösungen zu entwickeln, um sich auf die prognostizierten Veränderungen einzustellen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Studie präsentiert verschiedene Szenarien für die Immobilienwirtschaft bis 2050, darunter optimistische Prognosen, die stark von Digitalisierung, der Integration von künstlicher Intelligenz und der steigenden Bedeutung von ESG-Kriterien geprägt sind. ESG steht dabei für die Begriffe Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).

Daneben werden auch dystopische Szenarien aufgezeigt, die als Warnung dienen sollen. Diese beschreiben, welche Risiken entstehen können, falls notwendige Schritte in Richtung einer digitalen und nachhaltigen Transformation nicht umgesetzt werden. Die vollständige Studie steht auf der ZIA-Website zum Download bereit.
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Design: Treppen als architektonische Highlights

Die Treppe, mehr als nur eine Verbindung zwischen Stockwerken, kann zu einem echten Designelement im Wohnraum werden. Dabei sollte bereits zu Beginn der Planung entschieden werden, ob sie offen im Raum oder in der Diele integriert wird. Offene Treppen können den Wohnraum optisch und akustisch mit dem Obergeschoss verbinden. Die Durchgangsfrequenz kann dadurch stärker wahrgenommen werden.

Je nach Bauart benötigen Treppen unterschiedliche Flächen. Eine gerade Treppe mit Podest ist zwar platzintensiv, bietet jedoch Komfort und Sicherheit beim Begehen. Alternativ nehmen gewendelte Treppen weniger Platz ein. Für Sicherheit sorgt auch eine gleichmäßige Beleuchtung, die die Stufen deutlich voneinander abgrenzt und für eine angenehme Atmosphäre sorgt.

Materialien und zusätzliche Features können die Funktion und Ästhetik einer Treppe erheblich beeinflussen. Während Holz und Stahl häufig verwendet werden, bieten auch Glas oder Naturstein interessante Designmöglichkeiten. Zukunftsorientierte Planer berücksichtigen zudem Optionen für spätere Anpassungen wie Aussparungen für Lifteinbauten oder Treppenlifte, um die langfristige Nutzbarkeit der Immobilie zu gewährleisten.
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Wärmepumpen: VDI informiert

In Deutschland gewinnen Wärmepumpen als klimafreundliche Alternative an Bedeutung. Dies liegt unter anderem an einer neuen Gesetzgebung. Diese schreibt vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Wärmepumpen stehen jedoch oft im Zentrum von Missverständnissen, wegen ihrer angeblichen Ineffizienz in unsanierten Altbauten oder ihrer hohen Betriebskosten. Darauf weist der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hin.

Außerdem sei es ein Mythos, dass Wärmepumpen nur für Fußbodenheizungen geeignet seien. Moderne Wärmepumpen können auch mit traditionellen Radiatoren kombiniert werden und sind damit nicht ausschließlich auf Fußbodenheizungen angewiesen. Sie bleiben auch bei sehr niedrigen Temperaturen effizient, wobei Luft-Wasser-Wärmepumpen bei extremer Kälte leicht an Effizienz verlieren können und etwas mehr Strom benötigen, um ausreichend Wärme zu liefern.

Die Installation von Wärmepumpen werde darüber hinaus oft als komplex angesehen, doch moderne Systeme sind laut VDI kompakter und einfacher zu installieren als viele denken. Außerdem bringen einige Interessenten Wärmepumpen mit einer Anfangsinvestition in Verbindung. Diese kann laut VDI zwar höher sein als bei konventionellen Heizsystemen, staatliche Förderungen könnten aber zu erhebliche Kostenreduktionen führen. Auch wegen der Lautstärke machen sich einige Interessenten Gedanken. Der VDI weist zwar darauf hin, dass insbesondere Außenluftgeräte Geräusche von 50 Dezibel verursachen können. Die Systeme seien aber durch Technologien zur Schalldämmung bereits leiser geworden.
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