Einpersonenhaushalte: Anteil in Deutschland hoch

In Deutschland ist der Anteil der Alleinlebenden signifikant höher als in vielen anderen europäischen Ländern. 2023 lebten 20,3 Prozent der deutschen Bevölkerung in Einpersonenhaushalten. Das liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 Prozent liegt. Noch weniger Alleinlebende gibt es im EU-Vergleich nur in Estland (21,5 Prozent), Dänemark (23,5 Prozent), Schweden (24,1 Prozent), Litauen (24,6 Prozent) und Finnland (25,8 Prozent).

Der Trend zu Einpersonenhaushalten hat sich laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in fast allen EU-Staaten verstärkt. Zwischen 2013 und 2023 stieg der Anteil der Alleinlebenden von 14,2 Prozent auf 16,1 Prozent. Länder wie Bulgarien, Litauen und Finnland verzeichneten die größten Zuwächse. Der Anteil der Alleinlebenden in Deutschland blieb in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 Prozent.

Insbesondere ältere Menschen in Europa leben allein. 2023 waren es in der EU 31,6 Prozent der über 65-Jährigen. Deutschland liegt mit 34,6 Prozent in dieser Altersgruppe leicht über dem Durchschnitt. In Litauen ist der Anteil mit 51 Prozent innerhalb Europas am höchsten. In der Slowakei lebten 2023 nur 11,6 Prozent der über 65-Jährigen allein, der Anteil der Alleinlebenden ist hier im EU-Vergleich am geringsten.
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Hausbau: Vor- und Nachteile von Eigenleistungen

Beim Bau eines Eigenheimes bieten sich durch die Erledigung von Arbeiten in Eigenregie erhebliche Sparpotenziale. Bauherren können etwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten einsparen, wenn sie sich stark beim Hausbau einbringen. Diese Einsparungen beziehen sich auf die Arbeitskosten, die üblicherweise 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Die Materialkosten schlagen mit zirka 40 Prozent zu Buche.

Beim Selbstbau ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle Bauarbeiten in Eigenregie erledigt werden sollten. Es ist wichtig, das eigene handwerkliche Geschick realistisch zu bewerten und nur solche Aufgaben zu übernehmen, die sicher und erfolgreich selbst ausgeführt werden können. Geübte Heimwerker können auch ein bestehendes Haus kaufen und ausbauen und – abhängig vom Grad des Eigenausbaus – bis zu 50.000 Euro sparen.

Die Übernahme von Bauarbeiten erfordert auch eine zusätzliche Absicherung durch eine Versicherung. Es ist ratsam, Familienmitglieder und Freunde ebenfalls zu versichern. Das Anmelden der Helfer bei der Berufsgenossenschaft Bau kann vor unerwarteten Unfallkosten schützen und trägt dazu bei, finanzielle Risiken während des Baus zu minimieren. Insgesamt gilt: Eigenleistungen können erhebliche Einsparungen bringen, jedoch Bauherren die physischen und psychischen Belastungen nicht unterschätzen, die mit dem Selbstbau verbunden sind.
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Urteil: Mieter müssen für Überwachung der Mülltrennung zahlen

Mieter müssen für die Überwachung der korrekten Mülltrennung aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH; AZ: ZR 117/21). Im besagten Fall hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft in Berlin die Kosten für die Mülltrennung und die Rauchmelderwartung auf ihre Mieter umgelegt. Die Mieter erhoben gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch und forderten eine Rückzahlung.

Der BGH entschied, dass die Kosten für das sogenannte „Behältermanagement“ und die Wartung der Rauchwarnmelder rechtens als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten sind demnach gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Müllbeseitigung und für die Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder durch Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung entstehen, von den Mietern getragen werden müssen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden.
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Luftreiniger: Die Vorteile im Überblick

Moderne Luftreiniger spielen eine zunehmend wichtige Rolle in Haushalten. Sie sorgen nicht nur für frische Luft, sondern auch für mehr Hygiene. Luftreiniger sind besonders effektiv beim Entfernen von unangenehmen Gerüchen aus der Luft, aber beispielsweise auch von Allergenen, Viren und Bakterien und. Diese Eigenschaften macht sie zu einer wertvollen Ergänzung in Küchen, Schlafzimmern und sogar Fitnessräume.

Bei Luftreiniger kommen Technologien wie Hepa-Filter, Plasmafilter und UV-C-Technologien zum Einsatz, die schädliche Partikel effektiv eliminieren. Die Luftfilter machen dabei auch optisch etwas her. So gibt es zum Beispiel Deckenleuchten mit eingebauten Luftreinigern, die auch zur Raumgestaltung beitragen. Solche integrierten Lösungen sind besonders in offenen Küchen nützlich, wo Kochgerüche sich leicht in Wohnbereiche ausbreiten können.

Für Allergiker oder Personen, die besonders auf saubere Luft angewiesen sind, bieten spezielle Luftreiniger im Schlafzimmer eine enorme Erleichterung. Sie reduzieren Allergene und sorgen für eine Luftqualität, die einen ungestörten und erholsamen Schlaf fördert. Zudem lassen sich viele dieser Geräte programmieren und über Apps steuern, was eine individuelle Anpassung der Luftreinigung ermöglicht. Tragbare Modelle bieten zusätzlich die Flexibilität, da sie in verschiedenen Räumen genutzt werden können.
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Wohnen: Bessere Erschwinglichkeit von Eigentum

In einigen Teilen Deutschlands ist der Kauf von Wohnungen erschwinglicher geworden, dank gesunkener Preise und gestiegener Einkommen. Laut des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts hat sich der Annuitätenanteil im Bundesschnitt um 5,1 Prozentpunkte auf 19,4 Prozent verringert. Das zeigt, dass mehr Käufer sich Eigentum leisten können, ohne ihr Budget durch eine regelmäßige Zins- und Tilgungszahlung zu überlasten.

In 331 der 400 untersuchten Städte und Landkreise müssen Käufer weniger als 25 Prozent ihres Einkommens für den Kauf einer Wohnung aufwenden. Besonders günstig sind Regionen wie Greiz in Thüringen sowie Vogtlandkreis und Elbe-Elster in Sachsen und Brandenburg, wo der Einkommensanteil für den Wohnungserwerb besonders niedrig ist.

Diese positive Entwicklung steht jedoch im Kontrast zu teuren Gebieten wie Nordfriesland, München und Berlin, wo Käufer fast die Hälfte ihres Einkommens für den Immobilienerwerb einplanen müssen. Auch in 30 weiteren Regionen mussten Käufer bzw. Eigentümer mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre laufende Kreditzahlung ausgeben.
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Blei: Alte Wasserleitungen müssen ausgetauscht werden

In Deutschland müssen bis 2026 alle alten Bleiwasserleitungen in Gebäuden ausgetauscht werden. Diese Maßnahme ist aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung von Blei, das schon in geringsten Mengen das Nervensystem schädigen kann, dringend erforderlich. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, da sie empfindlicher auf die toxischen Auswirkungen reagieren.

Der Austausch ist oft aufwendig, da viele dieser Rohre schwer zugänglich sind. Sie verbergen sich beispielsweise unter Fußböden oder hinter Fliesen. Die Kosten für den Austausch variieren je nach Hausgröße und Zugänglichkeit der Rohre und können bei einem mittelgroßen Haus beträchtlich sein. Fachkundige Unternehmen bieten Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten.

Vorab sollte geprüft werden, ob diese in das sogenannte Installateurverzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers eingetragen sind. Nach einer neue Trinkwasserverordnung, die seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist, gelten strengere Regelungen in Bezug auf die Trinkwassersicherheit. Neben der Gesundheitsprävention zielt die Verordnung auch darauf ab, durch verbesserten Schutz der Wasserversorgung potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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BGH: Anpassung der Kaution-Verrechnungsfrist möglich

Vermieter können die Kaution bei Schäden künftig länger als sechs Monate einbehalten. Dies ist dann der Fall, wenn Schäden an der Mietsache aufgetreten sind und der Schadenersatzanspruch vor Ablauf der sogenannten „sechsmonatigen Verjährungsfrist“ vom Vermieter hätte geltend gemacht werden können. Der Vermieter muss die Schäden darüber hinaus beweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (III ZR 184/23).

Der BGH Allerdings setzt allerdings voraus, dass die Forderungen gleichartig sind, um eine Verrechnung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass beispielsweise beide Forderungen in Geld bewertet werden müssen. Hintergrund ist, dass Vermieter entweder Geld zurückfordern oder dem Mieter die Möglichkeit zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes geben können, der sogenannten Neutralresitution.

Im vorliegenden Fall stritten sich eine Vermieterin und ihr Vermieter, weil er die Kaution von 780 Euro wegen Schäden in der Wohnung einbehielt. Seinen Schadenersatzanspruch machte er jedoch erst mehr als sechs Monate später geltend. Die Mieterin ging hiergegen vor und der Fall landete zunächst beim Amts- und Landgericht und dann beim BGH. Dieser wiederum verwies den Fall zurück ans Landgericht. Der Grund: Es ist nicht klar, ob Schadenersatzansprüche bestehen oder nicht.
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Wohnungsbau: Bundesjustizminister plant Vereinfachung

Den Wohnungsbau vereinfachen möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem zielt er darauf ab, den Wohnungsbau durch die Lockerung bestimmter Komfort-Standards zu vereinfachen. Diese Maßnahme soll bis zu zehn Prozent der Baukosten einsparen und betrifft Standards, die die Sicherheit des Gebäudes nicht beeinflussen. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Bauvertragsrecht entsprechend zu ändern.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Erstellung von Wohnraum in Ballungszentren zu beschleunigen, indem weniger regulative Hürden den Bauprozess verlangsamen. Sie sollen nur zwischen fachkundigen Unternehmen gelten und erfordern eine vollständige Aufklärung aller Parteien über die mit den Abweichungen verbundenen Risiken. Diese Initiative wird als Reaktion auf die aktuelle Wohnungsnot und die steigenden Baukosten in deutschen Großstädten gesehen.

Das sogenannte „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das für einfaches und experimentelles Bauen steht, ermöglicht auch den Einsatz innovativer Bautechniken und Materialien, die bisher durch rechtliche Unsicherheiten eingeschränkt waren. Der Entwurf ist Teil einer umfassenderen Bemühung der Bundesregierung, den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen – ein Ziel, das bisher nicht erfüllt wurde.
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Wohnungsmarkt: Stabilisierung erwartet

Der deutsche Wohnungsmarkt zeigt Anzeichen einer Stabilisierung nach einer Periode von Preiskorrekturen, wie aus dem aktuellen Deutschland-Monitor der „Deutsche Bank Research“ hervorgeht. Trotz einiger Indikatoren für weitere Preisrückgänge gibt es positive Signale, die auf eine Wiederbelebung des Wohnungsmarktes hindeuten. Auch der Europace-Index, der auf Daten der über die entsprechende Plattform durchgeführten privaten Immobilienfinanzierungen basiert, steigt seit Anfang 2024 wieder an.

Die Zinsen für langfristige Hypotheken haben ihren Höhepunkt erreicht; mit sinkenden Leitzinsen könnte sich die finanzielle Belastung für Käufer verringern. Dies, zusammen mit einer hohen Inflation, die die reale Schuldenlast senkt und Mieten potenziell steigert, könnte die Wohnkosten relativieren. Der Markt wird weiterhin durch eine fundamentale Angebotsknappheit gestützt, insbesondere in urbanen Zentren, wo die Nachfrage das Angebot weiterhin übersteigt.

Die Experten von „Deutsche Bank Research“ sind vorsichtig optimistisch, dass die Bodenbildung bei den Preisen bald erreicht sein könnte, unterstützt durch regulatorische Erleichterungen und eine abnehmende regulatorische Unsicherheit am Markt. Dies könnte Investoren ermutigen, ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen, was zu einer Belebung des Bausektors führen würde. Der Wohnimmobilienmarkt könnte somit in naher Zukunft eine Erholungsphase erleben. Die vollständige Studie finden Interessenten kostenlos auf dbresearch.de.
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Spekulationsfrist: Schummeln gilt nicht

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Immobilienverkäufen greift auch dann, wenn Familienangehörige die Immobilie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (AZ: IX R 13/23). Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Einkommensteuer zu umgehen, indem sie ihre Schwiegermutter kostenlos in der Immobilie wohnen ließen. Das Gericht bestätigte, dass diese Nutzung nicht als Eigennutzung zählt und der Gewinn aus dem Immobilienverkauf somit steuerpflichtig ist.

Nur die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch seine Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird, gilt als Eigennutzung. Dies bedeutet, dass andere Formen der Überlassung nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Solche Feinheiten in der Regelung sind entscheidend für die korrekte Anwendung des Gesetzes und die steuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften.

Zum Hintergrund: Der Gewinn bleibt von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt wurde. Diese Regelung bietet Eigentümern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer Immobilien, ohne die steuerlichen Vorteile bei einem Verkauf vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zu verlieren.
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