Wohnen im Alter: Diese Möglichkeiten gibt’s

Bereits 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich verstärken. Ab 2030 wird jeder dritte Deutsche älter als 65 Jahre alt sein. Immer mehr Ältere ziehen es vor, ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung zu verbringen. Es gibt jedoch weitere Wohnformen für Senioren an, darunter das Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus oder in Senioren-Wohngemeinschaften (Senioren-WGs).

In Deutschland leben fast 90 Prozent der über 80-Jährigen selbständig in ihren eigenen vier Wänden. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen erhalten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Dennoch sind nur fünf Prozent der Wohnungen dieser Altersgruppe barrierefrei, was Umbaumaßnahmen notwendig macht. Diese können oft durch finanzielle Hilfe, etwa von der Pflegekasse oder regionale Programme, unterstützt werden. Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung sind in vielen Kommunen verfügbar und häufig kostenfrei.

Als alternative Wohnformen für ältere Menschen bieten sich Mehrgenerationenhäuser und Senioren-WGs bieten an. Diese Modelle fördern Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung, wobei Senioren aktiv bleiben und soziale Kontakte pflegen können. Mehrgenerationenhäuser verbinden unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach, was den Austausch zwischen den Generationen fördert. In Senioren-WGs teilen sich Gleichaltrige einen Haushalt. Dadurch lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Lebensqualität durch gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung lässt sich steigern.
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Barrierefreiheit: Planung und Umsetzung im Badezimmer

Ein barrierefreies Bad kann den Alltag älterer oder eingeschränkter Menschen erheblich verbessern. Auch wenn nicht genügend Platz für eine rollstuhlgerechte Ausstattung vorhanden ist, können Anpassungen wie höhenverstellbare Waschtische und rutschfeste Fliesen große Unterschiede machen. Es ist wichtig, den Raum so zu gestalten, dass auch die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen möglich ist. Hierfür kann eine bodengleiche Dusche anstelle einer Badewanne eingebaut werden, um die Zugänglichkeit zu erhöhen.

Für den Umbau sollte auf die Expertise von qualifizierten Fachleuten zurückgegriffen werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Investition in einen barrierefreien Umbau kann durch Förderprogramme wie den KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen unterstützt werden. Diese finanziellen Hilfen erleichtern die Umsetzung erheblich und machen den Umbau auch finanziell attraktiver.

Auch Mieter können Förderungen in Anspruch nehmen, müssen jedoch die Umbaumaßnahmen zuvor mit dem Vermieter abstimmen. Grund dafür ist, dass Veränderungen an der Bausubstanz genehmigungspflichtig sind. In den meisten Fällen sind Vermieter jedoch verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zuzustimmen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Dennoch kann der Vermieter verlangen, dass die Umbauten beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
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Untervermietung: Illegale Aufnahmen als Beweismittel unzulässig

Videoaufnahmen, die ohne Wissen der Mieter im Treppenhaus angefertigt werden, dürfen nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Dies stellt eine klare Verletzung des Datenschutzes und der persönlichen Rechte der Mieter dar. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: VI ZR 1370/20).

Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsgesellschaft eine Privatdetektivin damit beauftragt, Videokameras zu installieren und die Mieter auch vor Ort heimlich zu überwachen. Die Berliner Wohnungsgesellschaft ging davon aus, dass unerlaubte Untervermietungen stattfinden, erlangte über die Privatdetektivin entsprechende Beweise dafür, mahnte die Mieter ab und sprach die hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieter aus und verlangte die Räumung der Wohnung.

Die Mieter weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Außerdem forderten sie wegen der Videoaufnahmen eine Geldentschädigung. Daher landete der Fall zunächst vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht und schließlich beim BGH. Dieser entschied Folgendes: Trotz scheinbar eindeutiger Beweise müssen die Mieter ihre Wohnungen nicht räumen. Grund dafür ist, dass der BGH die illegal erlangten Beweise nicht verwenden darf. Allerdings haben die Mieter in diesem speziellen Fall auch keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung.
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Einrichtung: Tipps fürs erste Eigenheim

Beim Einrichten des ersten Eigenheims sollte der gewählte Stil konsistent durch alle Räume geführt werden, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen. Zu den beliebten Stilen gehören der Landhausstil mit natürlichen Materialien, der mediterrane Stil, der Wärme und südländisches Flair ausstrahlt, sowie der minimalistische Stil, der sich durch klare Linien und zurückhaltende Farbgebung auszeichnet. Jeder Stil hat seine Besonderheiten und sollte zur Architektur des Hauses passen, um ein stimmiges Wohnambiente zu erzeugen.

Die Auswahl der Wandfarben spielt eine zentrale Rolle beim Einrichten. Neutrale Töne wie Beige oder Grau bieten eine elegante Basis und lassen sich leicht mit verschiedenen Einrichtungsstilen kombinieren. Bei der Möbelauswahl sollte auf Zeitlosigkeit und Qualität geachtet werden, um langfristige Zufriedenheit zu gewährleisten. Designerstücke können eine lohnende Investition sein, die den Wohnraum aufwertet und Individualität ausstrahlt. Multifunktionale Möbel bieten zudem praktische Lösungen für Wohnungen mit begrenztem Raum.

Um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen, sind Textilien und Beleuchtung unverzichtbar. Teppiche, Vorhänge und Kissen in abgestimmten Farben ergänzen das Interieur, verschiedene Lichtquellen wie Steh- und Tischlampen sorgen für das richtige Ambiente. Dekorative Elemente wie Vasen, Kerzen und Wandbilder setzen persönliche Akzente und verleihen dem Raum eine individuelle Note. Jedes Haus wird erst durch die passende Dekoration zu einem echten Zuhause.
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Einliegerwohnungen: Vor dem Bau Details beachten

Eine Einliegerwohnung bietet viele Vorteile, sie muss aber auch spezifische Anforderungen erfüllen. Dies sollten Eigentümer vor der Errichtung bedenken. So betont Marc Ellinger vom VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden, dass eine Einliegerwohnung eine abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen muss.

Zur Ausstattung einer Einliegerwohnung zählen zudem Küche und Bad, die unabhängig von der Hauptwohnung funktionieren müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Nutzung gemeinschaftlicher Räume, wie Waschküchen oder Abstellflächen, vertraglich zu regeln. Die Installation einer fäkalientauglichen Hebeanlage kann bei Einliegerwohnungen im Souterrain notwendig werden. Das ist insbesondere in Gebieten der Fall, die zunehmend von Starkregen betroffen sind.

Vor der Errichtung einer Einliegerwohnung ist die Klärung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen essenziel. Eine Baugenehmigung muss vorliegen, die maximale Größe ist zu beachten und auch die Einhaltung von Schall- und Brandschutzvorschriften ist erforderlich. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann darüber beraten, ob sich ein vorhandenes Gebäude für eine Einliegerwohnung eignet oder nicht.
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Digitalisierung: Smarte Städte und Regionen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den „Stufenplan Smarte Städte und Regionen“ vorgestellt. Mithilfe dieses Stufenplans soll die städtische Entwicklung modernisiert und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Er zielt darüber hinaus darauf ab, Kommunen bei der Implementierung digitaler Lösungen zu unterstützen, damit sie effizient und zielgerichtet eingesetzt werden können.

Der Stufenplan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz und Infrastruktur auf kommunaler Ebene. Dazu gehören der Aufbau eines Kompetenzzentrums, die Vernetzung vorhandener Beratungsangebote und die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Technologien und Lösungen.

Ein weiterer Aspekt des Stufenplans ist die Schaffung eines Marktplatzes für digitale Lösungen, der die Verfügbarkeit und Sichtbarkeit digitaler Angebote verbessern soll. Dazu soll der Marktplatz „Deutschland Digital“ weiterentwickelt werden. Allgemein soll durch den Stufenplan die Digitalisierung vorangetrieben und die Lebensqualität im Land verbessert werden.
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Grundsteuer: Widerspruch bei Überbewertung möglich

Eigentümer können gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte Einspruch erheben. Erscheinen die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwerte realitätsfern, müssen sie die Möglichkeit zum Widerspruch bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn Eigentümer eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden [II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)].

In zwei vorliegenden Fällen hatten zwei Eigentümer aus Rheinland-Pfalz vor dem Finanzgericht erfolgreich gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Sie wiesen erhebliche Abweichungen vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilien nach. Ihre Argumentation beruhte auf verschiedenen Faktoren wie der schlechten Zugänglichkeit und dem Zustand der Immobilien.

Laut BFH dürfen Finanzämter für die Berechnung der Grundsteuer zwar Pauschalisierungen vornehmen, weil sich die 36 Millionen Grundstücke anders nicht neu bewerten ließen. Jedoch müsse „den Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden […], bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen“.
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Rasen: Effektive Bewässerungstechniken im Sommer und Winter

Eine gute Bewässerung ist die Grundlage für einen gesunden Rasen. Optimal ist die Bewässerung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, um die Effizienz des Wassereinsatzes zu maximieren. Dies vermindert auch die Verdunstung des Wassers auf der Oberfläche, bevor es die Wurzeln erreichen kann. Außerdem kann so das Risiko von Rasenkrankheiten minimiert werden.

Die richtige Wassermenge hängt stark vom Bodentyp ab. Sandige Böden erfordern häufigeres Gießen mit weniger Wasser, da sie schnell trocknen. Lehmige Böden speichern Feuchtigkeit besser, benötigen aber mehr Wasser, um durchdringend bewässert zu werden. Ein Regenmesser kann eine wertvolle Hilfe sein, um die tatsächlich für dem Rasen benötigte Wassermenge zu bestimmen.

Nicht zu vergessen ist die Bedeutung einer angepassten Winterbewässerung. Auch in kälteren Monaten benötigt der Rasen ausreichend Feuchtigkeit, besonders in schneearmen, trockenen Wintern. Dies sichert die Vitalität des Rasens, schafft eine gesunde Basis für die kommende Saison und bereitet ihn auf das Wachstum im Frühling vor.
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Hausanbau: So gelingt die Planung

Die Erweiterung eines Hauses durch einen Anbau bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten und steigert den Wert. Vor Baubeginn ist eine sorgfältige Planung essenziell. Hierzu zählt die Entscheidung, welche Art von Anbau realisiert werden soll – ob ein zusätzliches Zimmer, ein Wintergarten oder eine Einliegerwohnung. Wichtig ist auch die Abstimmung mit einem Architekten, um die Raumplanung optimal an das bestehende Gebäude und die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Für den Anbau ist in vielen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Zudem sollten bautechnischen Aspekte beachtet werden wie beispielsweise die Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes, die statischen Anforderungen sowie die Materialwahl für den Anbau. Das Material muss so beispielsweise sowohl funktional sein als auch ästhetisch zum bestehenden Haus passen.

Der Anbau bietet eine hervorragende Gelegenheit, nachhaltige Materialien zu integrieren. Dies könnte den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen oder umweltfreundlichen Dämmmaterialien umfassen, um den Energiebedarf zu minimieren. Für das Vorhaben ist eine detaillierte Kostenaufstellung wichtig, durchdachte Finanzierungsmodelle und mögliche staatliche Förderungen sollten dabei berücksichtigt werden. Zudem können durch eine frühzeitige Einbindung der Nachbarn spätere Konflikte vermieden werden.
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Nachbarschaftsstreit: Wie Du mir, so ich Dir

Heckenbesitzer, deren eigene Gewächse ebenfalls die gesetzlichen Höhen überschreiten, dürfen keine Kürzungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (AZ: 2 S 85/23). Im vorliegenden Fall wurde dieser Rechtsgrundsatz aufgrund eines Streits zwischen zwei Nachbarn in Ludwigshafen angewendet, die beide zu hohe Hecken hatten.

Einer der Nachbarn verlangte vom anderen, den Rückschnitt seiner 2,20 Meter hohen Hecke. Jedoch hatte auch er selbst zu hohe Pflanzen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, das den Nachbarn der 2,20 Meter hohen Hecke zu einem Rückschnitt der Hecke verurteilte. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

Diese hatte beim Landgericht Frankenthal Erfolg. Die Richter urteilten, dass gegenseitige Verstöße gegen Vorschriften Rechtsansprüche negieren können. Juristen nennen sprechen dabei vom Grundsatz nach „Treu und Glauben“. Wer selbst gegen Regeln verstößt, kann demnach nicht dieselbe Regelkonformität von anderen erwarten.
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