Gartenmöbel: Das sind die Trends

Ob Outdoor-Stühle mit raffinierter Flechtung, rostfreie Outdoor-Stühle aus Aliminium oder Outdoor-Stühle in Korbform – laut des Portals „schoener-wohnen.de“ liegen in der Saison 2024 verschiedene Varianten im Trend.Neben den Outdoor-Stühlen liegen auch Outdoor-Sofas, Loungesessel mit dicken Polstern und Loungemöbel mit Teakholzpaneelen im Trend und können für gemütliche Stunden auf dem Balkon oder auf der Terrasse sorgen.Für noch mehr Komfort sorgen dann tagsüber zum Beispiel Geflecht-Sonnenschirme mit Aluminium-Fuß und tragbare Akkuleuchten für die Abendstunden. Wer sich die Trends ansehen oder über weitere informieren möchte, wird in einer Bilderstrecke des Portals fündig.Quelle: schoener-wohnen.de
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EU-Gebäuderichtlinie: GdW fordert sozialverträgliche Umsetzung

Die neue Studie „Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen“ von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel zeigt laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW auf, dass es für Erreichung der Klimaziele im Wohngebäudebereich, „darauf ankommt, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden“.

Laut Studie ist ein niedertemperaturfähiges ZEB kostengünstiger als Effizienzhaus 55 (‚EH 55‘) und erhöht damit die Chancen auf Erreichung der Klimaziele. Der GdW fordert neben einem Umdenken die Bundesregierung auf, die Umsetzung der neuen europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland besonders sozialverträglich zu gestalten.

Ziel müsse es sein, die Klimaziele der EU durch den Bau von leistbaren Nullemissionshäusern zu erreichen, ohne dabei die finanzielle Belastung für Mieter mit geringem und mittlerem Einkommen zu erhöhen. Der GdW betont zudem die Wichtigkeit, die vorhandenen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen.

Qullen: gdw.de/haufe.de/
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Recycling: Bauen mit Altholz

Die Technische Universität Braunschweig (TU Braunschweig) erforscht innovative Wege, um Altholz im Bauwesen wiederzuverwenden. Ziel dieser Forschung ist es, den Holzverbrauch zu reduzieren und Holzbauteile recyclingfähig zu gestalten. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ sollen zeigen, wie Holz effizient im Stoffkreislauf gehalten werden kann.

Jährlich fallen in Deutschland laut TU Braunschweig bis zu acht Millionen Tonnen Altholz an, vor allem aus dem Bau- und Abbruchbereich. Derzeit findet jedoch nur ein geringer Teil dieses Altholzes eine neue Verwendung, zum Beispiel zur Produktion von Spanplatten oder zur Verwertung für die Energiegewinnung. Die Forschung zielt darauf ab, die Nutzung von Altholz zu optimieren und durch sogenannte Kaskadennutzung den Kohlenstoff im Holz länger zu binden. Dies soll den Rohstoff Holz nachhaltiger und ressourceneffizienter machen.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Holztafeln, die leicht recycelbar sind und aus wenigen, unterschiedlichen Materialien bestehen. Dies würde laut TU Braunschweig nicht nur den Recyclingprozess vereinfachen, sondern auch einen Beitrag zur Aufbereitung der Baustoffe für eine Wiederverwendung im Bauwesen leisten.Um den ökologischen und nachhaltigen Recyclingkreislauf für Holzbauteile bestmöglich zu etablieren, arbeitet die TU Braunschweig mit zahlreichen Partnern zusammen. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ werden mit insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe unterstützt.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/tu-braunschweig.de/ibholz
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Energieanbieter: Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Werbeschreiben

Vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie warnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Diese Schreiben suggerierten eine Preissenkung, führten jedoch bei Unterschrift zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die auf diese Weise einen neuen Vertrag abschließen, würden zudem die Möglichkeit verlieren, gegen ungültige Preiserhöhungen der Vergangenheit vorzugehen.

Die betroffenen Anbieter hätten in der Vergangenheit keine oder keine wirksamen wirksame Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vereinbart. Deswegen seien die Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht möglich. Es können also nur der Preis verlangt werden, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Die per Werbeschreiben neu angebotenen Verträge, enthalten laut Verbraucherzentrale jedoch Klauseln, durch die zukünftige Preiserhöhungen ermöglicht werden. Kunden, die diese Angebote annehmen, würden sich an hohe Preise und lange Laufzeiten binden, oft über 24 Monate.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher zur Vorsicht bei derartigen Werbeschreiben und empfiehlt, bestehende Verträge kritisch zu prüfen und sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie hatte er eine Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Kunden, die sich diesen angeschlossen hatten, erhalten etwaige Guthaben zurück.

Quelle: verbaucherzentrale.de
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Vertreterversammlung: Beschlüsse während Corona-Pandemie gültig

Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie in einer sogenannten Vertreterversammlung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 80/23). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Beschlüsse nicht allein deshalb nichtig sind, weil einige der Eigentümer nur durch Vollmachten vertreten waren.

Im vorliegenden Fall war eine Eigentümerversammlung in Präsenz aufgrund der Bestimmungen während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Verwalterin hatte daher zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung eingeladen und die Wohnungseigentümer aufgefordert, Vollmachten für die Stimmabgabe zu erteilen. Dies taten auch einige der Eigentümer. Die Verwalterin führte daraufhin allein eine Eigentümerversammlung durch und übermittelte den Eigentümern ein Protokoll mit den gefassten Beschlüssen. Dagegen klagten Eigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten. Allerdings haben sie dabei die einmonatige Klagefrist nicht gewahrt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage daher ab.

Vom Landgericht wurden die Beschlüsse des Amtsgerichts später für nichtig erklärt. Grund dafür war, dass das das Landgericht das Recht der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt sah. Der BGH hob das Urteil allerdings auf und stellte die amtsgerichtliche Entscheidung wieder her. Die Richter hoben die schwierige Lage der Verwalterin hervor, die zwischen der Einhaltung des Wohnungseigentumsrechts und des Infektionsschutzrechts wählen musste. Die Entscheidung trägt den außergewöhnlichen Umständen Rechnung und ermöglicht es WEGs, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.

Quelle und weiter Informationen: bundesgerichtshof.de/wohnen-im-eigentum.de
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Küchen: Das sind die Trends bei Spülen

Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen.

Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer.

Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.Quelle: moebelindustrie.de
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WG-Zimmer: Mieten in Uni-Städten gestiegen

Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt.

Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf.

Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts.

Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de
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Auszeichnung: Pritzker-Preis geht an Riken Yamamoto

Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes.

Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de
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Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich

Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft.

In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22
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KI: Technologie trifft Fürsorge

Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de
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