Urteil: Kein Vertrag bei unglücklicher Verwechslung

Ziehen Mieter in eine neue Wohnung, erhalten sie automatisch Strom von einem Grundversorger – es sei denn, sie entscheiden sich für einen Wahlversorger. Doch was passiert, wenn sich ein Mieter für einen Wahlversorger entschieden hat, es aber zu einer Verwechselung der Zählernummern zweier Nachbarwohnungen kommt? Darüber entschied nun das Amtsgericht Frankfurt am Main [Aktenzeichen 29 C 903/21 (19)].

Im vorliegenden Fall hatte eine Immobilienverwaltung einer neuer Mieterin versehentlich die Zählernummer der Nachbarwohnung mitgeteilt. Die Mieterin schloss also mit der vermeintlich richtigen Zählernummer einen Vertrag mit einem Wahlversorger ab. Nachdem die Verwechslung aufgefallen war, informierte die Mieterin ihren Wahlversorger und teilte ihm die richtige Zählernummer, also die ihrer Wohnung, mit. Der Wahlversorger passte seine Abrechnungen entsprechend an.

Der Grundversorger, der ebenfalls Leistungen zur Verfügung gestellt hat, forderte nun allerdings Geld von der Mieterin. Diese sah es jedoch nicht ein, die Rechnung zu begleichen. Daraufhin verklagte der Grundversorger die Mieterin. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Laut Amtsgericht Frankfurt am Main war zwischen den Parteien kein Stromlieferungsvertrag zustande gekommen. Schließlich wollte die Mieterin einen Vertrag mit einem Wahlversorger und nicht mit dem Grundversorger abschließen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Weihnachten: Deko ganz ohne echten Baum

Er gibt selbst zu, dass es sich um ein Experiment handelt, gewagt hat schoener-wohnen.de-Autor Jan Kahl es trotzdem. In einer Bilderstrecke zeigt er, welche Alternativen es zum Weihnachtsbaum gibt. So kann zum Beispiel eine Holzleiter mit Weihnachtsschmuck, Lichterketten und Tannengrün dekoriert werden, um für ein weihnachtliches Flair zu sorgen.

Zudem können auch Gestecke in Grün- und Beerentönen, Weihnachtsbäume aus Metall oder Weihnachtsbäume aus Pampasgras als Weihnachtsbaumersatz herhalten. Ebenso bringen Leuchtsterne aus Papier Weihnachtsstimmung in die Wohnung oder ins Haus. Auch wiederverwendbare Weihnachtsbäume aus Holz eignen sich.

Wer nicht viel für die Weihnachtsdekoration ausgeben, aber dennoch nicht auf diese verzichten möchte, kann im Wald einen Ast mit ein paar abgehenden Zweigen suchen. Dieser wird zuhause dann aufgestellt und mit ein paar Weihnachtskugeln, zum Beispiel in Bronze-, Rose- und Goldtönen, versehen. Die Bilderstrecke können sich Interessenten auf schoener-wohnen.de ansehen.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Wettbewerb: Deutscher Holzbaupreis ausgelobt

Für den mit insgesamt 20.000 Euro dotierten Deutschen Holzbaupreis können sich Interessenten noch bis Sonntag, 15. Januar 2023 unter deutscher-holzbaupreis.de/online_einreichung/ bewerben. Mit dem Preis werden Gebäude und Gebäudekomponenten ausgezeichnet, die überwiegend aus Holz, Holzwerkstoffen und weiteren nachwachsenden Rohstoffen bestehen.

Mitmachen können unter anderem Architekten, Bauherren sowie Holzbauunternehmen, die Bauwerke oder Bausysteme planen, entwickeln oder herstellen. Außerdem können beispielsweise Institutionen aus Forschung, Entwicklung und Lehre auch Projekte einreichen, und zwar in der Kategorie „Komponenten/Konzepte“.

Die Gewinner des Preises werden am Dienstag, 16. Mai, bei der Messe „Linga“ in Hannover gekürt. Außerdem werden einige der Gewinner-Projekte in der Wanderausstellung „Holz. Bau. Architektur – Entwerfen, Konstruieren und Bauen mit Holz“ zu sehen sein, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fachlich und finanziell gefördert wird.

Quelle und weitere Informationen: zdb.de/deutscher-holzbaupreis.de
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Beschluss: Grundstückseigentümerin muss für Rattenbekämpfung sorgen

Auch wenn eine Eigentümerin nichts für Schädlinge auf ihrem Grundstück kann, muss sie diese bekämpfen und die Kosten dafür tragen. So entschied es jetzt zumindest das Verwaltungsgericht Berlin (VG 14 L 1235/22). Im vorliegenden Fall hatte eine unbekannte Person Ratten auf einem Grundstück in Berlin-Reinickendorf mit Futter und Getränken versorgt. Der Rattenbefall war dem Gesundheitsamt gemeldet und von mehreren Personen unabhängig voneinander bestätigt worden.

Das Gesundheitsamt führte eine Ortsbesichtigung durch. Nach dieser verpflichtete das Bezirksamt Reinickendorf die Eigentümerin dazu, innerhalb von einer Woche eine Fachkraft mit der Rattenbekämpfung zu betrauen und das Bezirksamt hierüber schriftlich zu informieren. Geschehe das nicht, wolle das Bezirksamt die Rattenbekämpfung selbst vornehmen und der Eigentümerin die Kosten hierfür in Rechnung stellen.

Daraufhin reichte die Eigentümerin einen Eilantrag ein, jedoch ohne Erfolg. Die Pflicht der Eigentümerin zur Rattenbekämpfung ergebe sich in diesem Fall aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Die sei auch dann der Fall, wenn die Eigentümerin kein Verschulden und keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls trifft. Gegen den Beschluss kann die Eigentümerin noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Quelle: berlin.de/VG 14 L 1235/22
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Wirtschaft: Deutsche Möbelindustrie sieht Wachstumspotential in Nordamerika

Wachstumspotenzial für seine Aktivitäten auf dem nordamerikanischen Markt sieht der Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM). „Der Markt bietet für unsere Hersteller nicht nur im stationären Vertrieb, sondern gerade auch im Onlinekanal interessante Wachstumsmöglichkeiten“, so Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK).

Anlass für diese Annahmen bietet ein Studie zum Möbelmarkt Nordamerika mit dem Schwerpunkt Onlinevertrieb, die der VDM bei der Unternehmensberatung Conneum und Modenus Media in Auftrag gegeben hat. Laut Studienautor Elmar Stumpf von Conneum sind besonders hochwertige Möbel in Nordamerika gefragt. „Zudem ist der moderne, minimalistische Einrichtungsstil, der deutsche Möbel auszeichnet, in Nordamerika immer stärker im Kommen“, so Co-Autorin Veronika Miller von Modenus Media.

Bei den Vereinigten Staaten handelt es sich laut VDM um den wichtigsten Exportmarkt der deutschen Möbelindustrie außerhalb Europas. So wurden im ersten Halbjahr 2022 deutsche Möbel im Wert von 145 Millionen Euro in die USA exportiert. Das sind laut VDM knapp 26 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Um die Kontakte auszubauen, nehmen Mitglieder des VDM unter anderem an Veranstaltungen wie der „KBIS – The Kitchen & Bath Industry Show“ teil, der größten Küchenmesse in den USA.

Quelle: www.moebelindustrie.de
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Studie: Immobilienkauf wird schwieriger

Der Immobilienkauf wird für viele Interessenten immer schwieriger. Davon geht zumindest die Immowelt-Group aufgrund der Leitzins-Erhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der damit verbundenen erwartbaren Erhöhung der Bauzinsen aus. Wollte eine Familie beispielsweise in Stuttgart ein Haus kaufen, konnte sie im 3. Quartal 2022 nur noch ein Darlehen von 322.000 Euro aufnehmen, um bei einer gesunden Wohnkostenbelastung zu bleiben. Im ersten Quartal 2022 hätte sie noch ein Darlehen von 431.000 Euro aufnehmen können. Die leistbare Darlehenssumme hat sich wegen der gestiegenen Zinsen somit um 109.000 Euro reduziert.

Insgesamt hat die Immowelt-Group die Entwicklungen in 14 Großstädten Deutschlands untersucht und in allen reduzierte Darlehenssummen ausgemacht. Neben Stuttgart trifft es auch München und Frankfurt am Main hart: Mit einem Zinssatz, der im ersten Quartal 2022 noch 1,3 Prozent betrug und im dritten Quartal 2022 auf 3,5 Prozent gestiegen ist, schrumpft die leistbare Darlehenssumme laut Immowelt-Group in München auf 318.000 Euro und reduziert sich somit um 108.000 Euro. In Frankfurt am Main beträgt die leistbare Darlehnssumme nun 314.000 Euro. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 hat sie sich somit um 106.000 Euro reduziert.

Bei den Zahlen der Immowelt-Group handelt es sich um Beispiele, denen einige Annahmen zugrunde gelegt werden. So wurde als Haushaltseinkommen einer Familie beispielsweise das mittlere Einkommen von 1,5 Vollverdienern plus Kindergeld angenommen. Zum Hintergrund: Der Leitzins war Ende Oktober von der EZB auf 2 Prozent angehoben worden. Mit dem Leitzins wird ein festgelegter Zinssatz bezeichnet, mit dem sich Geschäftsbanken von den Zentralbanken Geld leihen oder es bei diesen anlegen können. Der Leitzins wird angehoben, damit weniger Geld am Markt verfügbar ist, der einzelne Euro dadurch mehr wert wird und die Inflation sinkt. Für Verbraucher gehen damit allerdings unter anderem gestiegene Bauzinsen einher. Das hat nicht nur auf Kaufinteressenten Auswirkungen, sondern auch auf Immobilieneigentümer, die eine Anschlussfinanzierung benötigen. Sie müssen für diese nun höhere Raten aufbringen.

Quellen: immowelt-group.com/verbraucherzentrale.de/wavepoint.de
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Klimawandel: 235 Kommunen beantragen Fördermittel

Dem Klimawandel wollen offenbar zahlreiche Städte und Gemeinden ein Schnippchen schlagen. So gingen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BBSR) 286 Projektskizzen aus 235 Kommunen für das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel ein. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 983 Millionen Euro. Damit ist die beantragte Fördersumme rund 5,5-mal höher als das im Mai vom Bundestag zusätzlich zur Verfügung gestellte Budget von 176 Millionen Euro.

Mit dem Bundesprogramm sollen unter anderem Parks und Grünflächen aufgewertet und revitalisiert werden. Ziel ist unter anderem der Klimaschutz durch eine CO2-Minderung, denn Pflanzen entfernen zahlreiche Emissionen wieder aus der Luft. Kommunen konnten beim BBSR bis Mitte Oktober Projektskizzen einreichen. Die meisten Projektskizzen gingen laut BBSR aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein.

Welche Projekte gefördert werden können, soll Anfang 2023 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschieden werden. Mit den im Mai vom Haushaltsausschuss aktuellen bewilligten 176 Millionen Euro ist das Budget für die Klimaanpassung in urbanen Räumen seit dem Start des Bundesprogramms im Jahr 2020 auf insgesamt 467 Millionen Euro gestiegen. Ausgewählte Kommunen, die die Förderung erhalten, werden im nächsten Jahr aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
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Urteil: Amtsgericht zweifelt am Mietspiegel

Das Amtsgericht Siegburg zweifelt an der Richtigkeit des Mietspiegels 2021 im nordrhein-westfälischen Troisdorf und hat stattdessen mithilfe eines Gutachters eine abweichende Netto-Vergleichsmiete für eine Wohnung festgelegt. Im vorliegenden Fall (Az. 123 C 60/21) wollte ein Vermieter die Miethöhe für seine 78 Quadratmeter Maisonette-Wohnung von rund 560 Euro (7,18 pro Quadratmeter) anheben, und zwar auf rund 644 Euro (8,25 Euro pro Quadratmeter).

Die Mieter jedoch ließen sich das nicht gefallen und verwiesen stattdessen auf den Mietspiegel für die Stadt Troisdorf aus dem Jahr 2021. Laut diesem betrug die Vergleichsmiete nur 7,36 Euro pro Quadratmeter. Dementsprechend hätten sie höchstens eine neue monatliche Miete von rund 574 Euro zahlen müssen. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Siegburg. Dieses kam zu Schluss, dass die Datenerhebung für den Troisdorfer Mietspiegel 2021 möglicherweise nicht korrekt ist.

Als Grund dafür wird angeführt, dass die Vergleichsmiete des Mietspiegels unter den Werten des Mietspiegels aus dem Jahr 2014 liegt und im städtischen Bereich mit Mietsteigerungen von mindesten 10 Prozent zu rechnen gewesen ist. Die ortsübliche Netto-Vergleichsmiete für die Maisonette-Wohnung wurde von einem Sachverständigen anhand von Vergleichswohnungen und des Mietspiegels stattdessen nun auf 622,50 Euro Monat (7,98 Euro pro Quadratmeter) beziffert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ag-siegburg.nrw.de/Az. 123 C 60/21
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Weihnachtsdeko: Diese Farben liegen im Trend

Welche Weihnachtsfarben liegen in diesem Jahr im Trend? Das hat das Portal schoener-wohnen.de herausgefunden und kommt dabei zum Schluss, dass besonders die Farbe Blau in dezenten oder tiefen Nuancen angesagt ist. Gewählt werden kann zum Beispiel eine Tischdecke, die Servietten oder die Kerzen in blau-grauen oder blau-braunen Tönen.

Wer es noch etwas waghalsiger mag, kann stattdessen auf eine Tischdekoration aus pastellrosafarbenen und gelben Elementen setzen. Die Farben finden sich nicht nur in den Tellern, Servietten und Stühlen wieder, sondern auch in den blühenden Weihnachtssternen. Damit die Deko ein bisschen klassischer wirkt, können natürliche Beeren und kleine Äpfel auf die Tischdecke gelegt werden.

Wer es lieber etwas dezenter haben möchte, kommt in diesem Jahr aber ebenfalls auf seine Kosten. Im Trend liegen nämlich auch natürliche Töne wie Terrakotta. So kann eine Tischdecke in dieser Farbe beispielsweise mit einer Glasvase mit einem Strauß aus Pflanzen wie Eukalyptus, Gräser und Proteen dekoriert werden. Für den weihnachtlichen Flair sorgt ein bisschen Tannengrün in der Vase. Die vollständige Bildergalerie können sich Interessenten unter schoener-wohnen.de ansehen.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Zahlreiche Heizungsanlagen über 25 Jahre alt

Gut 52 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Erdgas beheizt. Das geht aus der Verbrauchskennwerte-Studie 2021 des Energiedienstleister Techem hervor. Für die Studie wurden die Daten zum Endenergie- und Wasserverbrauch sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser von 2,1 Millionen deutschen Wohnungen in rund 176.000 Mehrfamilienhäusern untersucht.

Bei der Studie wurden auch mehr als 90.000 aktuell erstellte Energieausweise geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Drittel der Heizungsanlagen älter ist als 25 Jahre und somit laut Techem „ineffizient“. Durch Maßnahmen wie einen hochautomatisierten Heizungsanlagenbetrieb, ein kontinuierliches Heizungsmonitoring sowie eine optimierte Betriebsführung kann die Effizienz bei der konventionellen Wärmeerzeugung laut Techem im Bestand um etwa 15 Prozent gesteigert werden.

Eine optimale Gebäudedämmung biete zudem Energiesparpotenziale von 30 bis 50 Prozent. Außerdem können auch die Mieter mit einem richtigen Lüftungsverhalten zum Energiesparen beitragen und den Verbrauch dadurch um 10 bis 15 Prozent reduzieren. „In Zeiten der Gaskrise und angesichts notwendiger Dekarbonisierung im Gebäudebestand müssen alle Marktteilnehmer zusammenrücken und gemeinsam Energieeffizienzlösungen entwickeln“, so Matthias Hartmann, CEO bei Techem.

Quelle: techem.com
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