Analyse: Ferienimmobilien vs. Immobilien in Deutschlands Großstädten

Eine Ferienimmobilie in Mallorca ist gegenüber einer Eigentumswohnung in München ein echtes Schnäppchen. Denn während Kaufinteressenten für 400.000 Euro in Mallorca eine Ferienimmobilie mit einer Wohnfläche von 143,1 Quadratmetern erwerben können, sind es für diesen Preis in München gerade einmal 35,9 Quadratmeter. Das geht aus einer Analyse von Immoscout24 hervor.

Dennoch belegt Mallorca nur Platz 4 der von Immoscout untersuchten Regionen. Noch besser schneiden Sizilien (149,7 Quadratmeter für 400.000 Euro) und die Toskana (143,4 Quadratmeter für 400.000 Euro) ab. In Valencia können Kaufinteressenten ebenfalls 143,1 Quadratmeter für 400.000 Euro erwerben. Auch Teneriffa sowie die anderen untersuchten Urlaubsregionen bieten für 400.000 Euro mehr Wohnfläche als Köln, Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Frankfurt am Main oder München.

In Südtirol (79,8 Quadratmeter für 400.000 Euro), der Steiermark (77,9 Quadratmeter für 400.000 Euro) und Tirol (63,7 Quadratmeter für 400.000 Euro) bekommen Kaufinteressenten allerdings nicht viel mehr Quadratmeter für 400.000 Euro als beispielsweise in Köln, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf mit 62,6 bis 58,5 Quadratmetern für 400.000 Euro. Die Analyse beruht auf allen in den Monaten Mai und Juni 2022 eingestellten Inseraten von Eigentumswohnungen und Häusern zum Kauf mit einem Angebotspreis von bis zu 400.000 Euro. Untersucht wurden allerdings nur bestimmte Urlaubsregionen und die sieben größten Städte Deutschlands.

Quelle: immobilienscout24.de
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Schimmel: So kann der Neubau geschützt werden

Jede zweite Neubauwohnung ist bereits während der Bauzeit von Schimmel befallen und dürfte eigentlich gar nicht bezogen werden – dieser Auffassung ist der Verband Privater Bauherren (VPB), der einen Ratgeber zum Thema „Schimmel im Neubau“ herausgegeben hat. Die Ursachen für die Schimmelbildung ist vielfältig. Neben den allgegenwärtigen Schimmelsporen könne auch Nässe während der Bauphase sowie eine mangelnde Baukontrolle zur Schimmelbildung führen.

Bauherren, die Schimmelbildung auf ihrer Baustelle vermuten, rät der VPB dazu, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, Beweise zu sichern und gegebenenfalls Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend zu machen. Der VPB weist darauf hin, dass Schimmelbildung besonders aufgrund der Tatsache ernstgenommen werden muss, dass die meisten Schimmelpilzarten gesundheitsgefährdend sind.

Im Ratgeber erhalten Bauherren auch einige Tipps dazu, wie sich die Entstehung von Schimmel vermeiden lässt. So sollte die Baustelle im Winter beispielsweise gut abgedeckt werden, damit sie vor Schnee und Regen geschützt ist. Geht es mit dem Bau dann weiter, muss die Baustelle vorab kontrolliert werden. Außerdem können Bauherren auf eine gute Belüftung achten. Weitere Tipps erhalten Bauherren im Ratgeber „Schimmel im Neubau“, der auf der Internetseite vpb.de kostenlos zum Download bereitsteht.

Quelle: vpb.de
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Urteil: LG Darmstadt urteilt zu Maklercourtage

Ein Makler kann nicht die Zahlung der Provision verlangen, wenn er Kaufinteressenten betreut, die die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt günstiger von einem anderen Makler erwerben. Das entschied das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt; 29 O 326/19). Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer einen Immobilienmakler per Vertrag bis zum 31. Januar 2019 mit dem Verkauf seiner Immobilie betraut. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Besichtigungstermin mit Kaufinteressenten durchgeführt.

Den Kaufinteressenten war die Immobilie mit rund 600.000 Euro aber offenbar zu teuer. Der Makler suchte zwar das Gespräch mit den Verkäufern, diese jedoch wollten weiterhin rund 600.000 Euro für ihre Immobilie haben. Dies teilte der Makler den Kaufinteressenten mit. Rund zwei Wochen später schrieben sie dem Makler, dass sie keine weitere Immobilienbesichtigung wünschen. Sie wüssten aber sehr wohl, dass ihnen beim Immobilienkauf jemand zuvorkommen könne. Somit nahmen sie von ihrer Kaufabsicht Abstand.

Der Makler schickte den Verkäufern vor dem Auslaufen seines Vertrages eine Liste mit mehreren Kaufinteressenten zu, auf denen sich auch der Name besagter Kaufinteressenten fand. Ab Februar 2019 beauftragten die Verkäufer jedoch eine andere Maklerfirma. Später stellte sich heraus, dass die Immobilie über den neuen Makler an die besagten Kaufinteressenten verkauft worden war, und zwar für 535.000 Euro. Der erste Makler zog daraufhin vor Gericht und verlangte von den Kaufinteressenten die Provision, rund 5,95 Prozent des Kaufpreises. Zu Unrecht wie das LG Darmstadt befand. Grund dafür ist unter anderem, dass die Kaufinteressenten bzw. Käufer beim zweiten Makler einen wesentlich niedrigeren Kaufpreis zahlen mussten.

Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de
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Investitionen: Tipps zur Innenraumgestaltung

Bei welchen Möbeln Eigentümer oder Mieter bei der Inneneinrichtung tief in die Tasche greifen sollten und bei welchen Möbeln sie sparen können, hat das Portal „deavita.com“ zusammengefasst. Im Wohnzimmer sollten Eigentümer oder Mieter für Sofas lieber etwas mehr Geld ausgeben und auf Qualität setzen, so die Auffassung des Autors Charlie Meier. Qualitativ hochwertige Sofas sind in der Regel nicht nur schmutzabweisend, sondern die Stoffe fühlen sich auch auf der Haut gut an. Für einen Beistelltisch hingegen muss nicht ganz so viel Geld ausgegeben werden. Dennoch kann hier auf die Langlebigkeit geachtet werden.

Bei der Küche rät das Portal dazu, besonders bei den Küchenschränken auf Qualität zu setzen. Dabei sollten auch die Schranktüren und die Schubladen einbezogen werden. Nicht so gut eigenen sich laminierte Oberflächen, bei denen an den Kanten deutliche Nähte zu erkennen sind. Grund dafür ist, dass sich das Material von den Oberflächen ablösen kann. Sparen ließe sich aber an den Küchenrückwänden. Hier können unter anderem kostengünstige Fliesen gewählt werden. Zudem kann als Spritzschutz auch ein übriggebliebener Teil einer zurechtgeschnittenen Arbeitsplatte verwendet werden.

Nicht sparen sollten Eigentümer und Mieter hingegen in Bezug auf das Bett im Schlafzimmer, da dort viel Lebenszeit verbracht wird. Wer ein neues Bett kauft, kann beispielsweise eines mit Kopfteil wählen, das ein bequemes Lesen ermöglicht. Zudem sollte ein Bett gewählt werden, dass die Matratze entsprechend stützt. Ein Nachtisch dagegen kann ruhig schlicht und funktional sein und einen Kontrapunkt zur Bettwäsche und zu anderen Einrichtungsgegenständen bilden. Weitere Tipps zu Investitionen bei der Innenraumgestaltung erhalten Interessenten auf deavita.com.

Quelle: deavita.com
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Studie: 35 Prozent der Alleinerziehenden empfinden ihre Miete als zu hoch

56 Prozent der deutschen Mieterinnen und Mieter halten ihre Miete für angemessen, 12 Prozent halten sie für gering und 7 Prozent sogar für sehr gering. Das geht aus der Studie „Servicemonitor Wohnen“ des Beratungsunternehmens Analyse & Konzepte immo.consult hervor. Lediglich 18 Prozent der Befragten empfinden ihre Miete als zu hoch und nur 7 Prozent als viel zu hoch.

Je nach Zielgruppe unterscheidet sich das Empfinden jedoch. Die sogenannte Starterhaushalte, zu denen 18- bis 29-Jährige mit erster eigener Wohnung zählen, empfinden ihre Miete als gering oder sehr gering. Grund dafür ist, dass sie Preise vergleichen. Auch langjährige Mieter, die von niedrigen Bestandsmieten profitieren, empfinden ihre Miete als gering oder sehr gering.

Schaut man sich die Zielgruppen genauer an, ist festzustellen, dass besonders Alleinerziehende ihre Miete als hoch (25 Prozent) oder als viel zu hoch (10 Prozent) beurteilen. „Alleinerziehende können häufig nur in eingeschränktem Maße arbeiten, aber konkurrieren auf dem Wohnungsmarkt mit Doppelverdiener-Familien und kinderlosen Paaren, die über ein größeres Budget verfügen“, erklärt Katrin Trunec Analyse & Konzepte immo.consult. Auch angesichts der steigenden Nebenkosten dürfe diese besonders stark benachteiligte Zielgruppe nicht aus den Augen verloren werden.

Quelle und weitere Informationen: analyse-konzepte.de
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Wärmepumpen: Kostenlose Broschüre mit Tipps erhältlich

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) hat eine Kurzstudie mit dem Titel „Die zehn häufigsten Fehler beim Neubau und der Sanierung von EFH und ZFH mit Wärmepumpen (vermeiden)“ beim Institut für Bauforschung in Auftrag gegeben. Daraus geht hervor, worauf Bauherren von Einfamilienhäusern (EFH) und Zweifamilienhäusern (ZFH) besonders achten müssen und wie Fehler vermieden werden können.

Laut BSB handelt es sich bei den zehn häufigsten Fehlern unter anderem um missachtete Abstandsregeln bei einer Reihenhauszeile, um den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ohne Genehmigung sowie um eine unzureichende Warmwasserbereitung mit einer Wärmepumpe. In der Broschüre erhalten Interessenten unter anderem Tipps zur Schadenbeseitigung, Schadenregulierung und Schadenvermeidung.

Darüber hinaus werden in der Kurzstudie auch technische Grundlagen beleuchtet sowie Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Sanitär- und Heizungsinstallateure und Bauherren geliefert. Interessenten können die Kurzstudie unter bsb-ev.de/politik-presse/analysen-studien kostenlos herunterladen.

Quelle: bsb-ev.de
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Erbschaftssteuer: Befreiung in Ausnahmefällen länger möglich

Ein Erbe muss nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen, um von einer Erbschaftssteuerbefreiung zu profitieren. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) (II R 6/21). Im vorliegenden Fall zog die Alleinerbin eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen und Grundstück nicht sechs Monate später, sondern rund anderthalb Jahre später in eine der beiden Wohnungen ein. Erbschaftssteuerfrei sind Familienheime aber in der Regel nur, wenn sie von den Erben nach zirka sechs Monaten bezogen werden. Auch weil die Alleinerbin nicht unverzüglich in die Wohnung gezogen ist, wurde vom Finanzamt wurde eine Erbschaftssteuer von rund 80.000 Euro angesetzt.

Die Alleinerbin klagte daraufhin zunächst vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG). Aus der Wohnung habe zunächst das Inventar ausgeräumt beziehungsweise verkauft werden müssen, um mit erforderlichen Handwerkerarbeiten beginnen zu können. Die Renovierungsarbeiten vor dem Einzug seien erforderlich gewesen, da das Objekt Instandhaltungsrückstand aufgewiesen habe. Doch aufgrund des Handwerkermangels und gesundheitlicher Probleme der Alleinerbin konnten die Arbeiten nicht vorher durchgeführt werden.

Mit ihrer Klage vor dem FG Düsseldorf scheiterte die Alleinerbin jedoch zunächst. Das wollte sie allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Sie ging in Revision. Vor dem BFH hatte sie dann Erfolg. Das Urteil vom FG wird aufgehoben und die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BFH entschied in diesem Fall aber nur so, weil die Alleinerbein (Klägerin) glaubhaft machen und nachweisen konnte, wieso ein früherer Einzug in die Wohnung nicht möglich war.

Quelle: bundesfinanzhof.de/Urteil vom 16. März 2022, II R 6/21
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Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland

Welche Ferienhäuser in Deutschland sind die schönsten? In einer Bilderstrecke liefert das Portal schoener-wohnen.de Interessenten zahlreiche Vorschläge und erste Informationen zu einem möglichen Reiseziel in spe. Neben der Adresse und einem Link zur entsprechenden Internetseite erhalten Reisehungrige so auch erste Informationen zum Preis.

Die Ferienhäuser warten mit verschiedenen Besonderheiten auf: Neben einem Baumhaus in Berlin finden sich in der Bilderstrecke beispielsweise auch alte Bahnwaggons in Groß Neuendorf (Brandenburg) oder ein historischer Bauernhof im Allgäu. Diese und weitere Ferienhäuser überzeugen beispielsweise mit ihrem Design, ihrer Optik oder ihrer Einrichtung.

Die Preise für die Ferienhäuser beginnen bei rund 50 Euro pro Nacht. Einige Immobilien sind aber auch nur für mehrere Tage oder Wochen buchbar. Ist dies der Fall, liegt der Preis auch schon einmal bei rund 2.380 Euro pro Monat. Interessenten, die sich die Ferienimmobilien ansehen möchten oder weitere Informationen zu ihnen benötigen, werden auf schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt

Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Während Käufer von Eigentumswohnungen in München im Median 10.000 Euro pro Quadratmeter aufbringen müssen, sind es in Berlin 5.780 Euro pro Quadratmeter und in Hamburg 6.550 Euro pro Quadratmeter. Nach München sind Frankfurt am Main (7.270 Euro pro Quadratmeter) und Hamburg in Bezug auf die Kaufpreise für Eigentumswohnungen die teuersten Städte Deutschlands. Der Preisaufschwung hat sich laut JLL aber nicht nur in den Metropolen abgeschwächt, sondern auch in den kreisfreien Städten. So zahlten Käufer nur noch 6 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zuvor waren es noch 14,4 Prozent gewesen.

„Insbesondere die seit dem vierten Quartal 2021 deutlich gestiegenen Finanzierungszinsen sind ursächlich für die Zurückhaltung der Wohnungskäufer und der damit verbundenen Abschwächung der Kaufpreissteigerungen“, so Sebastian Grimm, Lead Director Residential Valuation & Transaction Advisory JLL Frankfurt. Neben den Kaufpreisen sind laut JLL auch die Mietpreissteigerungen in vielen Orten schwächer ausgefallen als noch in den Vorjahren. Interessenten, die mehr über die Entwicklung der Angebotsmieten erfahren oder sich die Analyse ansehen möchten, können dies unter jll.de.

Quelle und weitere Informationen: jll.de
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Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten

Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.

Nicht nur im Badezimmer, sondern auch in den Wohnbereichen können Fliesen zum Einsatz kommen. Sie gelten unter anderem als pflegeleicht und hygienisch. Außerdem ist auch eine Fußbodenheizung unter den Fliesen möglich. In Wohnbereichen sollte man laut „bauen.de“ vor allem auf die Abriebklasse achten. Die Abriebklassen unterscheiden sich von Klasse 1 bis Klasse 5, wobei Fliesen mit der Klasse 5 die höchste Abriebbeständigkeit aufweisen.

Während in Räumen wie Küche oder Flur, die schnell verschmutzen, Fliesen mit einem hohen Abriebgrad verlegt werden sollten, reichen Schlafzimmer Fliesen mit einem niedrigen Abriebgrad aus. Neben der Rutschfestigkeit und dem Abriebgrad unterscheiden sich Fliesen auch noch im Hinblick auf das Material: So wird zwischen Keramik- und Natursteinfliesen unterschieden. Welche Fliesen im Trend liegen und worauf beim Verlegen von Fliesen zu achten ist, erfahren Interessenten unter bauen.de.

Quelle: bauen.de
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