Energie: Höhere Kosten ab 2027 fürs Heizen

Die Heizkosten in Deutschland werden ab 2027 erheblich steigen. Das geht aus einer Studie des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz hervor. In dieser wird deutlich, dass die Einführung des EU-Emissionshandels im Gebäudesektor die Kosten für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas deutlich erhöhen wird. Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang zu umweltfreundlicheren Heiztechnologien zu beschleunigen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Laut Studie werden die höchsten Kostensteigerungen Eigentümer und Mieter von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz treffen. Für Wohnungen der Effizienzklasse G könnten sich die jährlichen Zusatzkosten für eine Gasheizung auf zirka 750 Euro und für eine Ölheizung auf bis 1.000 Euro belaufen. Die Studienautoren betonen, dass die Kosten für effizientere Gebäude deutlich geringer sein werden, was den finanziellen Anreiz für energetische Sanierungen verstärkt.

Experten raten Eigentümern zur Investition in energetische Sanierungen, um den kommenden Kostenanstieg zu mindern. Gleichzeitig fordern Verbände wie der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) verstärkte staatliche Unterstützungen, um die hohen Sanierungskosten zu stemmen. Die bevorstehende Preissteigerung wird als potenziell soziales Problem gesehen, das Wohnen in Deutschland signifikant verteuern könnte.
© immonewsfeed

Bauvertrag: Sonderwünsche sollten präzise formuliert werden

Auch im Schlüsselfertigbau ist es möglich, individuelle Anpassungen wie spezielle Bodenbeläge oder zusätzliche Badezimmer vorzunehmen. Ein Beispiel dafür ist der Wunsch nach einem speziellen Leerrohr für eine PV-Anlage. Sonderwünsche im Bauvertrag sollten allerdings präzise formuliert werden, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Im aktuellen Fall wurde die Baubeschreibung um einen Sonderwunsch des Bauherren ergänzt. Dieser lautete: „Liefern und Einbauen eines Leerrohrs EN 40 im Schacht von KG bis DG gemäß Baubeschreibung ohne Leerdose inkl. Zugdraht. Das Einziehen der Leitungen erfolgt in Eigenleistung.“ Allerdings endete das Leerrohr nicht wie erwartet unter den Dachziegeln, sondern im Dachgeschoss.

Doch hat der Bauherr das Recht darauf, dass das Leerrohr bis unter die Dachhaut eingebaut wird? Oder hat die Baufirma sich exakt an die Baubeschreibung gehalten? Das sind Unklarheiten, die nun Juristen klären müssen. Der Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart Andreas Garscha betont, dass ungenaue Formulierungen oft zu Streitigkeiten führen. Bauherren sollten daher unabhängige Sachverständige hinzuziehen, besonders bei der Formulierung von Sonderwünschen im Bauvertrag.
© immonewsfeed

Steuern: Ermäßigung erst nach vollständiger Zahlung

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen wie den Einbau moderner Heizsysteme werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung wirksam. Diese Entscheidung betrifft Eigentümer, die ihre Heizanlagen modernisieren und steuerliche Vorteile erwarten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (IX R 31/23).

Im vorliegenden Fall hatten Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertheizkessel im Wert von 8.000 ersetzt. Die Kosten dafür beglichen sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatte das Ehepaar 2.000 Euro bezahlt. Die Kosten für 2021 wollte mit der nächsten Einkommensteuererklärung nun steuerlich gelten machen. Die Steuerermäßigung wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Sie kann erst erfolgen, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst 2024 der Fall.

Die Regelung unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Zahlung vor der Inanspruchnahme von Steuerermäßigung. Sie veranschaulicht auch, dass steuerliche Anreize zwar vorhanden sind, aber ihre Auswirkungen verzögert auftreten können, abhängig von der Zahlungsweise der Steuerpflichtigen. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen.
© immonewsfeed

Kleiderschrank: Die Wahl des passenden Objekts

Ein passender Kleiderschrank sollte nicht nur funktional sein, sondern auch optisch in den Raum passen. Oft stehen Menschen jedoch vor der Herausforderung, den richtigen Kleiderschrank für ihre Bedürfnisse zu finden. Dabei hilft die erste Entscheidung: Soll es sich um einen freistehenden oder einen eingebauten Kleiderschrank handeln? Freistehende Schränke sind in Möbelgeschäften erhältlich und in verschiedenen Standardgrößen und Designs verfügbar. Maßgeschneiderte Einbauschränke müssen hingegen zwar erst angefertigt werden, bieten jedoch eine individuelle Lösung, passen perfekt in den Raum und nutzen den verfügbaren Platz optimal aus.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl des Kleiderschranks ist der Standort. Klassischerweise findet der Kleiderschrank seinen Platz im Schlafzimmer. Doch auch als Raumteiler zwischen Schlaf- und Ankleidebereich oder unter Dachschrägen und Treppen kann ein Kleiderschrank seine Funktion perfekt erfüllen. Gerade in kleinen Wohnungen oder bei speziellen Raumgegebenheiten kann der Schrank so geschickt platziert werden, dass der Raum optimal genutzt wird, ohne überladen zu wirken.

Neben der äußeren Optik ist auch die Innenausstattung entscheidend für den perfekten Kleiderschrank. Kleiderstangen, Regalböden und Schubladen lassen sich nach individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer viele Jacken und Mäntel besitzt, benötigt möglicherweise mehr Hängemöglichkeiten, während andere mehr Regalböden bevorzugen. Ein gut geplanter Kleiderschrank erleichtert den Alltag, da Kleidung und Accessoires schnell griffbereit sind.
© immonewsfeed

Studie: Hebelwirkung durch Städtebauförderung

Durch Mittel zur Städtebauförderung kann eine bemerkenswerte Hebelwirkung in Gang gebracht werden: Eine Million Euro an Fördermitteln löst Investitionen von etwa 6,9 Millionen Euro aus. Diese Zahlen gehen aus einer Studie hervor, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Auftrag gegeben hat. Außerdem geht aus der Studie hervor, dass durch die Förderung nicht nur die lokale und regionale Wirtschaft unterstützt wird, sondern auch klimarelevante Projekte vorangetrieben werden.

Demnach sind etwa ein Drittel der durch die Städtebauförderung finanzierten Projekte klimabezogen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur Verbesserung von Grünflächen, der Entwässerung sowie der städtischen Infrastruktur, die dazu beitragen, die Städte an den Klimawandel anzupassen und ökologisch zu gestalten. Die Fördermittel ermöglichen es, städtische Räume nachhaltiger und lebenswerter zu machen, was die Attraktivität und Funktionalität der Städte langfristig erhöht.

In der Studie werden auch die wirtschaftlichen Vorteile der Städtebauförderung hervorgehoben. Rund 71 Prozent der Fördergelder fließen direkt in lokale und regionale Unternehmen, was die Bau- und Dienstleistungssektoren stärkt.
© immonewsfeed

Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen

Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden.

Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt.

Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
© immonewsfeed

Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt.

Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen.

Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird.
© immonewsfeed

Arbeitszimmer: Steuerliche Vorteile und flexible Nutzungsmöglichkeiten

Beim Planen eines Hauses ist die Integration eines Arbeitszimmers eine sinnvolle Überlegung, nicht nur wegen des zunehmenden Trends zum Home-Office, sondern auch wegen potenzieller steuerlicher Vorteile. Ein gut durchdachtes Arbeitszimmer erhöht die Funktionalität des Hauses und kann langfristig zur Wertsteigerung beitragen. Angesichts der digitalen Arbeitswelt kann so ein Raum vielseitig genutzt und an veränderte Bedürfnisse angepasst werden.

Wird ein Arbeitszimmer eingeplant, sollten verschiedene Faktoren berücksichtiget werden wie die Größe, die Lage im Haus und die Nähe zu einem Gäste-WC. So lassen sich sowohl die Arbeitsatmosphäre als auch die Privatsphäre optimieren. Die Ausstattung mit ausreichend Tageslicht, einer adäquaten Anzahl an Steckdosen und eventuell zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen wie abschließbaren Türen, sind ebenfalls wichtige Aspekte. In der Bauphase können sie einfacher und kostengünstiger realisiert werden.

Steuerlich kann ein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden, was finanzielle Entlastungen mit sich bringt. Ändert sich der berufliche Bedarf, kann das Zimmer in ein privates Büro, Lesezimmer oder Gästezimmer verwandelt werden. Der multifunktionale Raum sollte sich nahtlos in das Wohnkonzept einfügen, um den Alltag signifikant zu erleichtern.
© immonewsfeed

Wärmepumpen: Immobilienwert kann sich um über 40 Prozent erhöhen

Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (PV) können den Wert einer Immobilie signifikant erhöhen. Das geht aus einer Studie einer Online-Plattform für Wohn- und Gewerbeimmobilien hervor. Demnach erfahren Gebäude mit installierten Wärmepumpen eine Wertsteigerung von 43 Prozent. Die Einbindung von PV-Anlagen kann den Immobilienwert um bis zu 20 Prozent steigern.

Beide Technologien sind besonders in Neubauten verbreitet, die generell eine höhere Bauqualität und bessere Energieeffizienzklassen aufweisen. Dies spiegelt sich in höheren Verkaufspreisen wider, was die Investition in solche umweltfreundlichen Systeme finanziell attraktiv macht. Die Analyse deutet auch darauf hin, dass die Marktwerte für Immobilien mit nachhaltiger Technologie weiter steigen werden, da die Nachfrage nach energieeffizienten Häusern wächst.

Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass insbesondere in Bayern viele Hausbesitzer in umweltfreundliche Technologien investieren. So verfügen in Landshut und in Amberg-Sulzbach jeweils 20 Prozent der zum Verkauf stehenden Häuser über eine Photovoltaik-Anlage, in Erding und im Kreis Freyung-Grafenau sind es jeweils 19 Prozent und in Mühldorf am Inn 19 Prozent.
© immonewsfeed

Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten

Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.

Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt.

Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen.
© immonewsfeed