Online-Eigentümerversammlungen: wiE übt Kritik

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert erneut die Pläne des Bundesjustizministeriums (BMJ), Online-Eigentümerversammlungen mit einer 3/4-Mehrheit durchführen zu lassen. Dies untergrabe die Eigentümerrechte. Das BMJ habe trotz Gegenwind einen Entwurf vorgelegt, der solche rein digitalen Versammlungen erleichtern soll.

Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Online-Versammlungen ohne die Zustimmung aller Beteiligten ermöglicht werden können. Dadurch würden laut WiE Verwaltungen und die Wohnungswirtschaft bevorzugt und Eigentümer ausgeschlossen, die keinen Internetzugang haben oder die nötige Technik nicht besitzen. Außerdem biete eine rein digitale Versammlung nicht die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch, der bei physischen Versammlungen möglich ist.

Außerdem fürchtet der WiE, dass Online-Versammlungen zum Standard werden könnten. Grund für die Befürchtung ist, dass die Einführung reiner Online-Veranstaltungen auf drei Jahre festgelegt werden kann. „Offenbar finden nur die Interessen der Verwalterverbände und der Wohnungswirtschaft beim BMJ Gehör“, kritisiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich.

Quelle und weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Hausnotrufsystem: Keine Steuervorteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die Steuervergünstigung gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes nicht für ein Hausnotrufsystem ohne direkte Soforthilfe gilt (AZ: VI R7/21). Im vorliegenden Fall ging es um ein Hausnotrufsystem, das lediglich eine 24-Stunden-Verbindung zu einem Servicezentrum bietet. Die Klägerin hatte in ihrer Wohnung ein entsprechendes Hausnotrufsystem installiert. Das Finanzamt lehnte eine Anerkennung der Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung jedoch ab. Das Finanzgericht gab einer Klage statt. Schließlich landete der Fall vorm BFH.

Laut BFH kann die Steuerminderung gemäß § 35a EStG nur für Leistungen beansprucht werden, die direkt im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Diese Voraussetzung war im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da die Klägerin im Wesentlichen für die Rufbereitschaft und Notfallmeldung durch das Hausnotrufsystem zahlte.Die Dienstleistungen, einschließlich der Benachrichtigung von Dritten zur Hilfe vor Ort, wurden jedoch außerhalb derWohnung der Klägerin erbracht und sind daher nicht ihrem Haushalt zuzuordnen. Dieses Urteil unterscheidet sich von einer früheren Entscheidung des BFH bezüglich eines Notrufsystems in einem Seniorenheim über einen sogenannten Piepser, durch den die Notfall-Soforthilfe direkt von einer Pflegekraft geleistet wurde.

Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzhof.de
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Gartenpflege: Natürliche Unkrautbekämpfung

Bodendecker erweisen sich laut des Portals „schoener-wohnen.de“ als effektive und natürliche Lösung gegen Unkraut im Garten. Bodendecker zeichnen sich durch ihr dichtes, flächiges Wachstum aus. Durch ihren Wuchs können sie Unkraut zurückdrängen. In vielen Fällen können Bodendecker eine bevorzugte Wahl gegenüber herkömmlichen Unkrautvernichtungsmethoden darstellen, da sie gleichzeitig den Garten verschönern und ökologische Vorteile bieten.

Bodendecker bieten aber noch weitere Vorteile: Sie sind pflegeleicht, benötigen nur wenig Licht und Wasser und können sich selbst auf großen Flächen schnell ausbreiten. Darüber hinaus schützen sie den Boden vor Austrocknung, verhindern Erosion und bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten und Kleintiere.

Um die volle Wirkung der Bodendecker zu erzielen, ist eine korrekte Pflanzung und Standortwahl entscheidend. Die Bodendecker sollten entsprechend der Lichtverhältnisse im Garten ausgewählt und in einen gut vorbereiteten Boden gepflanzt werden. In den ersten Monaten nach der Pflanzung sollte Unkraut noch von Hand entfernt werden, um den Bodendeckern genügend Platz zum Wachsen zu geben. Mit der Zeit werden diese jedoch immer dichter und das Unkraut immer weniger.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Wohnen: Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert

Wohnimmobilien mit einer ineffizienter Energiebilanz werden zunehmend unattraktiver auf dem Markt und verzeichnen steigende Preisabschläge. Das geht aus einer Analyse für des Unternehmens JLL für das erste Quartal 2023 hervor. So liegen die Angebotspreise für Mehrfamilienhäuser der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt etwa 28 Prozent unter den Preisen der besten Energieklassen (A/A+). Im Vergleich dazu betrug der Unterschied im Vorjahr lediglich 21,6 Prozent.

Laut JLL Germany gewinnt die Energieeffizient für Investoren zunehmend an, insbesondere im Kontext steigender Energiepreise und politischer Diskussionen um die zukünftige Tragfähigkeit von energetisch ineffizienten Gebäuden. Geringere Mieteinnahmen und die anhaltende politische Debatte führen zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu niedrigeren Preisen für energetisch schlechtere Immobilien.

Die Studie prognostiziert einen dauerhaften Trend zu einer stärkeren Preisdifferenzierung nach Energieeffizienz. JLL Germany führt diesen Trend auf die Relevanz des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und die anhaltend hohen Baukosten zurück.

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Bauabnahme: Das sollten Bauherren beachten

Die rechtliche Tragweite der Bauabnahme sollte von Bauherren nicht unterschätzt werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in einem Artikel hin. Es handelt sich dabei um einen entscheidenden Meilenstein im Bauvorgang. Dabei bestätigt der Bauherr bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Durch diese Bestätigung endet das Stadium der Vertragserfüllung und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche.

Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden.

Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen.

Quelle: bsb-ev.de
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Energie: Mehr Effizienz durch bivalenten Ofen?

Einen bivalenten Ofen, der flexibel zwischen Strom und Gas wechselt und dadurch Energiekosten in der Produktion von Gussteilen senken kann, hat das „Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA“ zusammen mit Partnern entwickelt. Der innovative Ansatz soll es Unternehmen ermöglichen, auf Schwankungen der Strompreise zu reagieren und die Energieversorgung effizienter zu gestalten.

Durch die Kombination von Strom und Gas kann der Ofen beispielsweise auf Gasbetrieb umgeschaltet werden, wenn die Strompreise hoch sind, und umgekehrt. Dieser Wechsel kann entweder manuell oder automatisiert erfolgen. Der Ofen wurde bereits getestet und ist in Betrieb, weitere Optimierungen und Anpassungen sind in Planung.

Die Produktion von Gussteilen erfordert enorm viel Energie, insbesondere für die Schmelz- und Warmhalteöfen. In diesen werden Metallbarren eingeschmolzen und danach mit hohem Druck und hoher Geschwindigkeit in Formen gepresst. Diese energieintensive Produktion macht die Energiekosten zu einem bedeutenden Faktor in diesem Industriezweig.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Urteil: „Außenbereichsinsel“ darf im beschleunigten Verfahren überplant werden

Eine „Außenbereichsinsel“, die zum Siedlungsbereich gehört, darf in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufgenommen werden. Dies betrifft unbebaute Freiflächen innerhalb einer Ortslage, die bisher als Grünflächen genutzt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (AZ: BVerwG 4 CN 5.21).

Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin Eigentümerin von zwei Grundstücken, von denen eines als unbebaute Grünfläche im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen war. Dieses unbebaute Grundstück bildete eine sogenannte „Außenbereichsinsel“, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant wurde. Das (BVerwG) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Überplanung und damit auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Das BVerwG betonte allerdings, dass die Aufnahme einer Freifläche in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan nur dann möglich ist, wenn sie Teil des Siedlungsbereichs ist. Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Größe der Fläche, ihrer bisherige Nutzung und ihrer Lage im Bebauungsplan. Es sei auch zulässig, dass die unbebaute Fläche als private Grünfläche festgelegt ist. Das BVerwG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Innenentwicklung nach § 13a BauGB nicht nur auf die Schaffung zusätzlichen Baurechts ausgerichtet ist. Sie könne beispielsweise auch die Ausweisung von Grünflächen aus Klimagründen fördern.

Quelle: bverwg.de/AZ: BVerwG 4 CN 5.21
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Einrichtung: Lösungen fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: das Homeoffice. Die Herausforderung liegt oft darin, in den eigenen vier Wänden einen ruhigen und ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Die deutsche Küchenindustrie bietet zahlreiche Lösungen, um das Homeoffice zum Beispiel der Küche zu realisieren.

Besondere Hochschränke sind so beispielsweise beleuchtet, bieten Flächen zum Schreiben, und Stauraum für Bürozubehör. Die Hochschränke lassen sich in die Küchenzeile einfügen oder separat aufstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlängerung der Küchenarbeitsplatte, um einen Mini-Schreibtisch zu schaffen. Auch die Anbringung eines Stehpults an einer Wand kommt infrage.

Wer es außergewöhnlich mag, setzt auf begehbare Kuben. Sie sind optische Highlights und bieten Arbeitsplätze mit durchdachten Stauraumlösungen. Elektrisch höhenverstellbare Küchentische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und sorgen so für mehr Ergonomie bei der Arbeit.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Studie: Großer Wunsch nach Wohneigentum

Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland laut der Studie „Wohnen in Deutschland 2023“ der Sparda-Banken stark. So wünschen sich 74 Prozent der Einwohner ein eigenes Zuhause. Jedoch liegt die Eigentumsquote seit einem Jahrzehnt unter 50 Prozent und markiert somit das europäische Schlusslicht. Komplexere Marktlagen, steigende Baukosten und Zinsen haben zu einer erhöhten Unsicherheit geführt.

Ein Grund für hohe Baukosten sei beispielsweise die Verknappung von Bauland. Dennoch haben die Immobilienpreise ihre laut der Studie ihre Dynamik beibehalten und sind seit 2020 um weitere 20 Prozent gestiegen. „Wir sehen zwar kleinere Preiskorrekturen, im vierten Quartal 2022 beispielsweise um durchschnittlich 3,5 Prozent“, so Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken.

Eine weiterhin hohe Nachfrage, viel zu wenige Bauanträge und Baufertigstellungen sowie die Auswirkungen der Rekordzuwanderung nennen die Sparda-Banken als Gründe dafür, warum sie keine dauerhafte Korrektur der Wohnimmobilienpreise nach unten sieht. Die vollständigen Ergebnisse der Studie können Interessenten in einem interaktiven Online-Tool unter sparda-wohnen2023.de einsehen.

Quelle und weitere Informationen: sparda-verband.de
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Tools: Digital die Küche planen

Innovative Online-Küchenplaner bieten Verbrauchern eine schnelle und realitätsnahe Möglichkeit, ihre Traumküche zu visualisieren und hat von Hand gezeichnete Skizzen längst abgelöst. „Der Kauf einer neuen Einbauküche muss früher absolute Vertrauenssache gewesen sein“, meint Volker Irle, Geschäftsführer der AMK – Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche. Während früher viel Vorstellungsvermögen erforderlich gewesen sein, können Verbraucher sich heute dank kostenfreier 3D- und 360°-Tools online schnell einen ersten Eindruck über seine Wunschküche verschaffen.

Diese Tools ermöglichen es, Elemente wie Küchenform, Möbel und Zubehör individuell auszuwählen und zu arrangieren, um verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Darüber hinaus bieten viele Portale zusätzliche Ressourcen, Bewertungen und Angebote an. Die Nutzer können dadurch beispielsweise ihre Planung speichern und sie später mit Freunden diskutieren oder dem Küchenstudio zukommen lassen.

Trotz der Möglichkeiten der Online-Küchenkonfiguration rät die AMK, einen Profi zur Küchenplanung hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass keine Details übersehen werden. Die Auswahl eines passenden Küchenstudios oder Möbelhändlers sollte vorab sorgfältig geprüft werden.

Quelle und weitere Informationen: moebelindustrie.de
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